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Autor Thema: Entfernung zwischen eurem Wohnort und BwF- Standort  (Gelesen 19640 mal)

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  • Beitrag Starter
  • RSB

    • Neuling
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    • Beiträge: 1
    • Letzter Login :10. Dezember 2013, 10:19 Uhr
    Hallo zusammen!

    Ich denke derzeit darüber nach mich für die Ausbildung (mD) bei der BwF zu bewerben und  
    habe schon des Öfteren als Gast ein bisschen hier im Forum gestöbert und eine Menge hilfreiche Infos bekommen.

    Der Punkt der mich am meisten beschäftigt ist die Entfernung des Standortes an dem man eingesetzt werden kann zum Wohnort. Die nächsten 3 Standorte wären zu meinem derzeitgen Wohnort so 90-140 km entfernt (Fahrtzeit mehr als 1h).

    Wie sieht das bei euch aus?
    Welche Fahrtwege müsst ihr (oder eure Kollegen) zürucklegen?

    MfG
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 24. November 2013, 13:37 Uhr
    Verschieden.
    Bei mir sinds keine 10km und bei anderen jenseits von 100km.
     


    Michael

    • Neuling
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    • Beiträge: 27
    • Letzter Login :14. März 2019, 13:23 Uhr
    Antwort #2 am: 24. November 2013, 13:53 Uhr
    Hallo,

    bei uns auf der Wache haben einige Leute über 100 km eine Tour zu fahren.
    Aber einige haben Fahrgemeinschaften.

    Ich bin auf einer Wache mit modifiziertem Schichtdienst, dann geht das. Aber wenn du zu einer Wache mit Tagdienst fahren musst, dann ist das schon schwieriger.

    Gruß Michael
     


    bosph1990

    Antwort #3 am: 24. November 2013, 16:54 Uhr
    Hallo,
    bei mir auf der Tagesdienstwache sind wir 9 Kollegen,die unter der Woche in der Kaserne schlafen.
    Am Wochenende fahren die meisten dann nach Hause. Im Schnitt haben wir alle um die 360 Kilometer einfache Fahrt.
    In der ehemaligen (WBV-Süd) kannst du schon mal damit rechnen, nach der Ausbildung nicht an deinen Wunschstandort
    zu kommen. Entweder du ziehst um oder wirst zum Pendler.
    Mit freundlichen Grüßen
     



    kevin1981

    • Neuling
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    • Beiträge: 34
    • Dankeschön: 2 mal
    • Letzter Login :07. Mai 2018, 22:55 Uhr
    • Feuerwache Eft-Hellendorf
    Antwort #4 am: 24. November 2013, 23:33 Uhr
    Hallo,
    ja kann unter Umständen ein weiter Weg sein. Auf unserer Wache liegen die Wege zwischen 30 und 80 Km welche bedingt durch den Tagesdienst täglich zurück gelegt werden müssen. Ein Kollege ist morgens bis zu einer Stunde und abends bis zu 1.5 Stunden unterwegs an manchen Tagen noch länger. Wenn es kein Trennungs Geld gäbe wäre das finanziell nicht machbar aber so geht das oder eher gesagt muss das gehen
     :S
     


    paulo

    Antwort #5 am: 25. November 2013, 12:32 Uhr
    Hi,

    bin gerade bei der letzten Hürde bzgl. Einstellung.
    Ich dachte Anspruch auf Trennungsgeld besteht nur wenn man die Woche über in der Kaserne bleibt?
    Könnt ihr mir bitte sagen ab wann das alles greift und wie hoch?

    Ich danke euch!

    VG
    Paulo
     


    Alexander

    Antwort #6 am: 25. November 2013, 13:14 Uhr
    Ab wann was greift??
    Prinzipiell steht dir Trennungsgeld zu, wenn du dich dienstlich über 30km von deinem anerkannten eigenem Hausstand entfernt aufhälst.
    Seis im Dienst oder Freizeit.
    Nun gibts eine Anweisung, daß alle nach erstmal Trennungsgeld beziehen dürfen bis die Strukturreform beendet ist.
    Danach werden die Umzugskostenvergütungen (pauschal oder richtig) zugesagt und der Trennungsgeldspuk hat ein Ende.
     


    paulo

    Antwort #7 am: 25. November 2013, 13:26 Uhr
    sehr interessant, danke für die schnelle Antwort.

    Wie hoch ist das dann aktuell?

    vg
     



    iDroc

    • Neuling
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    • Letzter Login :04. März 2020, 14:51 Uhr
    Antwort #8 am: 26. November 2013, 09:46 Uhr
    Das sind pro KM 0,30€ dazu noch je nachdem ob du verheiratest bist oder Single, in der Kaserne essen kannst, ein entsprechender Betrag für Verpflegungsmehraufwand. Dann kommt dazu ob du deinen Wohnort in 1,5h erreichen kannst. Dann wird nach Paragraph 6 oder ebbend 3 abgerechnet.  Du siehst man kann nicht pauschal sagen wie hoch das Trennungsgeld pro Person ist. Da gibt es hält für jeden das genau passende Paket.
     


    Beaker

    • Weiß schon was...
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    • Beiträge: 103
    • Letzter Login :05. Februar 2014, 18:34 Uhr
    Antwort #9 am: 27. November 2013, 10:06 Uhr
    "passendes Paket"?

    .....für den Dienstherrn.
     


    paulo

    Antwort #10 am: 27. November 2013, 11:42 Uhr
    Grundsätzlich würde ich die Zusatzleistungen schon als positiv bewerten.

    Wenn ich das mal -jetzt- nur als Bewerber zusammenfasse:

    Mir hat man Unterkunft und Anfahrt für den praktischen/schriftlichen Einstellungstest bezahlt.

    Jetzt zum bevorstehenden Vorstellungsgespräch wird wieder die Anfahrt + Hotelkosten (bis zum Betrag X) bezahlt. Da kommt ein kleiner dreistelliger Betrag zusammen, gerade für die Leute mit einer mehrstündigen Anfahrt.

    Da ich mich nicht nur bei der Bw-Fw beworben habe, kann ich durchaus berichten das es jeder Stadt absolut egal ist aus welchem Geldbeutel sowas bezahlt wird, solange es nicht der eigene ist ;-)

    Ich möchte da jetzt keine Diskussion lostreten, aber kaum ein Arbeitgeber zahlt groß was zusätzlich.
     


    Scholle

    • Neuling
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    • Letzter Login :13. Oktober 2019, 16:29 Uhr
    Antwort #11 am: 27. November 2013, 12:22 Uhr
    Das ist beim Bund nicht anders! Der hält sich auch nur an Verordnungen etc. Und diese sind oft a ich wieder Auslegungssache.
     



    Alexander

    Antwort #12 am: 27. November 2013, 12:33 Uhr
    Zitat von: "Scholle" post=3268
    Das ist beim Bund nicht anders! Der hält sich auch nur an Verordnungen etc. Und diese sind oft a ich wieder Auslegungssache.


    Nein, Fahrtkosten für ein Bewerbungsgespräch hat der Arbeitgeber zu zahlen.
    Viele beantragen das nur nicht, weil sie Angst haben das ihnen das nachteilig ausgelegt wird.
     


    Scholle

    • Neuling
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    • Letzter Login :13. Oktober 2019, 16:29 Uhr
    Antwort #13 am: 27. November 2013, 13:05 Uhr
    Wieso nein? Das ist eine Verordnung!!! Und das  zahlt der Bund. Beim TG 3 oder 6  gibt es durchaus auslegungsunterschiede.
     


    Alexander

    Antwort #14 am: 27. November 2013, 13:30 Uhr
    Weil die Trennungsgeldverordnung für Bewerber nicht gilt.
    Spricht für Anreisekosten und Hotelübernacht zum Einstellungstest und Berwerbungsgespräch.
     


     

    Besondere Altersgrenze bei Beamte bei der BwFeuerw

    Begonnen von Andichan

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    von Andichan

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