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Autor Thema: Neues vom VBB  (Gelesen 84143 mal)

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  • Andichan

    Antwort #45 am: 24. Januar 2017, 12:32 Uhr
    Hallo Kollegen,

    vor nen paar Minuten hat der VBB auf seiner Facebookseite folgendes veröffentlicht:

    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
    11. Änderungsverordnung zur Erschwerniszulagenverordnung – VBB fordert in diesem Zusammenhang neue Zulage für das Ausbildungspersonal der Bundeswehrfeuerwehren

    Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) befürwortet das Vorhaben der Elften Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung, Zulagen für besonders belastete Beamte und Soldaten zu erhöhen beziehungsweise neu einzuführen.

    Jedoch mussten wir feststellen, dass bei den neu aufgenommenen Tatbeständen der bisher nicht erfassten Erschwernisse die Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehrfeuerwehr nicht berücksichtigt wurden, die für die Ausbildung zuständig sind.

    Der Verband der Beamten der Bundeswehr bittet daher um Ergänzung des Entwurfs um eine neue Zulage für das Personal der Feuerwehren des Bundes als Ausbilder an der Schule ABC-Abwehr und Gesetzliche Schutzaufgaben und an anderen Ausbildungseinrichtungen der Streitkräfte, die überwiegend als Ausbildungspersonal für den Feuerwehreinsatzdienst verwendet werden.

    Dabei sollen folgende Tätigkeiten berücksichtigt werden:
    • praktische Ausbildung in der Brandbekämpfung unter realen Bedingungen
    • praktische Ausbildung in der Rettung aus Höhen und Tiefen.

    Dies entspricht inhaltlich der Regelung einer Zulage für hauptberufliches Feuerwehrpersonal des Landes Sachsen-Anhalt.

    Praktische Ausbildung in der Brandbekämpfung unter realen Bedingungen ist die Durchführung von Übungen in Einrichtungen, mit denen die speziellen Situationen eines Einsatzes simuliert werden Dazu zählen insbesondere Sichtbehinderung durch Brandrauch, hohe Wärmeentwicklung (bis zu 6000°C), offenes Feuer, Rauchgasexplosionen, enge Räume, Beteiligung brennender Fahrzeuge oder mögliches Vorhandensein von
    Gefahrgut in mobilen und ortsfesten Brandsimulationsanlagen.

    Das Ausbildungspersonal führt und beaufsichtigt die Lehrgangsteilnehmer und ist dabei ständig den beschriebenen Bedingungen ausgesetzt. Schutzkleidung und Atemschutzgerät haben ein Eigengewicht von insgesamt ca. 25 kg. Hinzu kommen Einrichtungen zur Bedienung der Simulationsanlage sowie eine Wärmebildkamera, um die Sichtbehinderung durch Rauch teilweise zu kompensieren.

    Die Ausbilder unterliegen diesen Bedingungen zum Teil deutlich länger und häufiger als üblicherweise im Feuerwehreinsatz. Neben den körperlichen Erschwernissen, führt die Verantwortung für eine Gruppe unerfahrener Lehrgangsteilnehmer zu einer psychischen Belastung, die dem Einsatzdienst mindestens vergleichbar ist.

    Die Ausbildung in der Rettung aus Höhen ist für den Ausbilder außergewöhnlich körperlich und psychisch belastend, da er ständig Höhenunterschiede zu überwinden, den eigenen Standort anzupassen und sich selbst gegen Absturz zu sichern hat, um die Ausbildungsgruppe insgesamt beaufsichtigen und anleiten zu können.

    Die Ausbildung in der Rettung aus Tiefen erfordert z.B. das Eindringen in enge Schächte oder beschädigte, teilweise verschüttete Räume. Bei Problemen, wie etwa plötzlicher Platzangst von Lehrgangsteilnehmern hat der Ausbilder unverzüglich für sicheren Ausstieg zu sorgen.

    Insofern handelt es sich bei der Ausbildung nicht nur um eine reine Vermittlung von Lehrstoff, sondern die Kolleginnen und Kollegen erfüllen den Tatbestand der „besonderen Belastung“, wie sie die Erschwerniszulagenverordnung eben gerade verlangt. Folglich bedarf es einer Erfassung der zuvor geschilderten Tatbestände im vorliegenden Verordnungsentwurf und einer entsprechenden zukünftigen Abgeltung.

    <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

    Wie seht Ihr die Sache?

    Es ist doch so, dass auch die Ausbilder die Feuerwehrzulage ebenso erhalten müssten, wie die übrigen Kollegen.
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     
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    Knoller

    Antwort #46 am: 26. Januar 2017, 10:40 Uhr
    Absolut richtig und schon längst überfällig. Es ist nicht nachvollziehbar warum andere Teilbereiche Ausbilder - Zulagen bekommen, die Feuerwehr aber nicht. Dieses Problem war schon 2006 ein Thema, als ich noch Hörsaalleiter in Stetten war.

    Knoller
     


    Alexander

    Antwort #47 am: 26. Januar 2017, 11:04 Uhr
    Absolut richtig und schon längst überfällig. Es ist nicht nachvollziehbar warum andere Teilbereiche Ausbilder - Zulagen bekommen, die Feuerwehr aber nicht. Dieses Problem war schon 2006 ein Thema, als ich noch Hörsaalleiter in Stetten war.

    Knoller

    1. Wußte ich gar nicht das die Feuerwehrzulage als Erschwerniszulage zählt.
    2. Die Feuerwehrzulage ist eine Stellenzulage und wenn man nun ins BBesG schaut steht da explizit.

    10. Zulage für Beamte der Feuerwehr
    (2) Durch die Stellenzulage werden die Besonderheiten des Einsatzdienstes der Feuerwehr, insbesondere der mit dem Nachtdienst verbundene Aufwand sowie der Aufwand für Verzehr mit abgegolten.

    So, nun meine Frage, auch wenn ich mich nun unbeliebt mache.
    Wo hat der Ausbilder Nachtdienst und zusätzlich dadurch einen erhöhten Aufwand am Verzehr?

    Wie man sieht gibt es die Feuerwehrzulage nicht aufgrund der psychischen Belastung oder extremer Hitze, sondern aufgrund der Besonderheiten die der Dienst auf der Wache mitsich bringt.
    Und wenn ich mich nicht total irre hat sich hier der VBB nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
    « Letzte Änderung: 26. Januar 2017, 11:07 Uhr von Alexander »
     


    El-Duderino

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    Antwort #48 am: 26. Januar 2017, 18:05 Uhr
    Deshalb sollen die Ausbilder auch keine Feuerwehrdienstzulage sondern eine Erschwerniszulage erhalten...

    Die gedachte Höhe ist ja noch nicht bekannt.
     



    Alexander

    Antwort #49 am: 27. Januar 2017, 12:35 Uhr
    Deshalb sollen die Ausbilder auch keine Feuerwehrdienstzulage sondern eine Erschwerniszulage erhalten...
    Mag sein, dennoch ist die Argumentationskette mit dem Vergleich der Einsatzkräfte dann falsch.

    Und ob hier die "Büchse der Pandora" wegen ein "paar" Ausbildern aufgemacht wird, wage ich zu bezweifeln, wenn man das gezerre um die Feuerwehrzulage der Arbeitnehmer anschaut.

    Wenn man sich diesen Teil der Erschwerniszulagenverordnung anschaut.

    § 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
    (1) Beamte und Soldaten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die

    3.    bei Erprobungs- und Versuchsarbeiten mit festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen, bei Brand-, Abbrand- oder Explosionsversuchen mit Brand-, Nebel- oder Flammkampfmitteln eingesetzt werden sowie unter Hitze- oder Flammschutzanzügen starker Hitzeentwicklung ausgesetzt sind, erhalten eine Zulage in Höhe von 85,90 Euro monatlich,

    (2) Die Zulage wird nur gewährt, wenn die Tätigkeiten in häufiger Wiederholung ausgeübt werden und zu den regelmäßigen Aufgaben im Rahmen des normalen Dienstablaufs gehören. Personen, die überwiegend eine Lehr- oder Verwaltungstätigkeit ausüben, erhalten keine Zulage.

    Hier wurden Lehrkräfte explizit ausgenommen.
     


    El-Duderino

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    Antwort #50 am: 27. Januar 2017, 13:02 Uhr
    Schön und hier

    Bundesbesoldungsgesetz Anlage I Zulagen - II Stellenzulagen werden Ausbilder expliziz einbezogen.

    Das ist alles Verhandlungssache und deshalb ist der VBB, auch völlig zurecht.




    5a. Zulage für Beamte und Soldaten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, Einsatzführungsdienst und Geoinformationsdienst der Bundeswehr
    (1) Eine Stellenzulage nach Anlage IX erhalten Beamte und Soldaten, die im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, im Einsatzführungsdienst und im Geoinformationsdienst der Bundeswehr verwendet werden

    1.
        als Flugsicherungskontrollpersonal in

        a)
            Flugsicherungssektoren,
        b)
            Flugsicherungsstellen,
        c)
            einer Lehrtätigkeit an einer Schule,



    Natürlich darf die Erschwerniszulage nicht Feuerwehrdienstzulage heißen.
    Aber man kann sie ja Ausbilderzulage - Feuerwehrpersonal nennen oder so.

    Und dann kann man doch die Erschwernis entsprechend der Beanspruchung entlohnen.

    Spricht ja erstmal nix dagegen oder?

    Wenn es allerdings nur darum geht, dass man den Kollegen in Stetten das Geld nicht gönnt oder es gerne selber hätte klinke ich mich hier aus der Diskussion aus.
    « Letzte Änderung: 27. Januar 2017, 13:04 Uhr von El-Duderino »
     


    Alexander

    Antwort #51 am: 27. Januar 2017, 13:29 Uhr
    Schön und hier

    Bundesbesoldungsgesetz Anlage I Zulagen - II Stellenzulagen werden Ausbilder expliziz einbezogen.

    Das ist alles Verhandlungssache und deshalb ist der VBB, auch völlig zurecht.

    5a. Zulage für Beamte und Soldaten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, Einsatzführungsdienst und Geoinformationsdienst der Bundeswehr
    (1) Eine Stellenzulage nach Anlage IX erhalten Beamte und Soldaten, die im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, im Einsatzführungsdienst und im Geoinformationsdienst der Bundeswehr verwendet werden

    1.
        als Flugsicherungskontrollpersonal in

        a)
            Flugsicherungssektoren,
        b)
            Flugsicherungsstellen,
        c)
            einer Lehrtätigkeit an einer Schule,



    Natürlich darf die Erschwerniszulage nicht Feuerwehrdienstzulage heißen.
    Aber man kann sie ja Ausbilderzulage - Feuerwehrpersonal nennen oder so.

    Und dann kann man doch die Erschwernis entsprechend der Beanspruchung entlohnen.

    Spricht ja erstmal nix dagegen oder?

    Wenn es allerdings nur darum geht, dass man den Kollegen in Stetten das Geld nicht gönnt oder es gerne selber hätte klinke ich mich hier aus der Diskussion aus.

    1. Mir ist eigentlich völlig egal wer wieviel Geld bekommt oder wer welche Zulage bekommt.
    Ich hab nichts davon wenn einer mehr bekommt oder nichts bekommt. Ich muss das nicht zahlen und ich bekomm auch keine Provision.
    2. Ich wollte damit nur verdeutlichen das der VBB in meinen Augen ganz schön daneben gegriffen hat.
    Gerade so ein Verband wie der VBB sollte wissen was er fordert und wie er es fordert und sollte Stellenzulagen und Erschwernisszulagen nicht durcheinander bringen.
     
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    Antwort #52 am: 27. Januar 2017, 17:16 Uhr
    @Alexander
    Das ist doch Erbsenzählerei!
    Ganz ehrlich!
    In der A-1454/1 sind die Stellen- und Erschwerniszulagen zusammengefügt. Daher rührt wahrscheinlich der Fauxpas des VBB.
    Nimms mir nich krumm!

    Meiner Meinung nach sollten die Kollegen an der Schule die Feuerwehrdienstzulage bekommen, da die auch für die Sicherheit der Lehrgangsteilnehmer gerade stehen. Die haben mehr Atemschutz auf, wie jeder andere. Sollte zusätzlich noch eine Ausbilderzulage möglich sein........., bezahlen! Auch muss die besondere Altersgrenze für diese Kollegen gelten! Nur so, bekommt man gutes Personal, bzw. hält es dort!

    Und zu deiner Argumentation: Nachtdienst wird durch den "DZUZ" ausgeglichen!
    « Letzte Änderung: 27. Januar 2017, 17:21 Uhr von AllGeier »
    Die Beträge geben meine private Meinung wieder!
     
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    Antwort #53 am: 27. Januar 2017, 19:05 Uhr
    @Alexander
    Das ist doch Erbsenzählerei!
    Ganz ehrlich!
    In der A-1454/1 sind die Stellen- und Erschwerniszulagen zusammengefügt. Daher rührt wahrscheinlich der Fauxpas des VBB.
    Nimms mir nich krumm!
    Ach, das nehme ich dir nicht krumm, warum auch. :-)

    Meiner Meinung nach sollten die Kollegen an der Schule die Feuerwehrdienstzulage bekommen, da die auch für die Sicherheit der Lehrgangsteilnehmer gerade stehen. Die haben mehr Atemschutz auf, wie jeder andere. Sollte zusätzlich noch eine Ausbilderzulage möglich sein........., bezahlen! Auch muss die besondere Altersgrenze für diese Kollegen gelten! Nur so, bekommt man gutes Personal, bzw. hält es dort!
    Da magst du zum Teil recht haben.
    Das Problem ist man kann nicht einfach nur immer fordern.
    Denn wenn die Ausbilder in Stetten, die Atemschutz aufhaben eine Zulage etc zusätzlich wollen, kommt der nächste und fordert ein Zulage wegen was anderem.
    Irgendwann verlangen dann Soldaten und Beamte pauschal ein Zulage, weil sie auch unterrichten etc. (Seis in Stetten, Oberammergau oder sonstigen Ausbildungsstätte.)
    Man kann eben leider nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

    Und zu deiner Argumentation: Nachtdienst wird durch den "DZUZ" ausgeglichen!
    Das ist nicht meine Argumentation, sondern so wie ich es geschrieben habe das Argument der Feuerwehrzulage wie es im Bundesbesoldungsgesetz steht.

    Edit: Und ich schreibe das hier rein objektiv und nicht weil ich irgendwelche Zulagen jemand nicht gönne.
     


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    Antwort #54 am: 27. Januar 2017, 22:25 Uhr
    Dann sprichst zu also auch dem Leiter, sowie den Kollegen der TD Feuerwachen die Feuerwehrzulage ab!
    Nicht schlecht............
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    Alexander

    Antwort #55 am: 28. Januar 2017, 08:55 Uhr
    Dann sprichst zu also auch dem Leiter, sowie den Kollegen der TD Feuerwachen die Feuerwehrzulage ab!
    Nicht schlecht............
    Nochmal ...
    Wieso ich?
    So stehts im Gesetz.
    Das ist nicht meine Meinung.

    Weißt du ...

    Edit: Und hör bitte auf mir irgendwelche Dinge zu unterstellen. Sowas finde ich nämlich unkameradschaftlich.

    Diese Aktion erinnert mich irgendwie an 2011 oder 2012.
    Als sich welche aufgelehnt haben, sie wollen die Mehrarbeit komplett ausbezahlt haben, einschließlich der anderen 50% der Bereitschaftszeit und klagten. Auch zum Teil mit Erfolg.
    Was kam raus?
    Viele waren danach schlechter gestellt als vorher.
    Und auch hier wird es wenn es blöd läuft passieren.
    Die in den Ämtern haben bessere Rechtsanwälte als die anderen.
    Wenn man was fordert, kann es auch passieren, das die Grundlage, warum etwas gefordert wird auf dem Prüfstand kommt.
    Und die Grundlage für die Feuerwehrzulage ist nunmal wie es im Gesetz steht insbesondere der Nachtdienst und der erhöhte Aufwand der Verpflegung.
    « Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 09:07 Uhr von Alexander »
     


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    Antwort #56 am: 28. Januar 2017, 09:11 Uhr
    Ganz einfach, weil du das seit einigen Posts machst!
    Ich dachte immer die Feuerwehr ist eine Solidargemeinschaft wie es sie selten wo anderst gibt. Hier sollte nicht was in Frage gestellt werden, sondern für die anderen eingestanden und gekämpft werden!

    So....., mehr werde ich hierzu nicht schreiben. Ich wundere mich nur noch!
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    Alexander

    Antwort #57 am: 28. Januar 2017, 09:30 Uhr
    Ganz einfach, weil du das seit einigen Posts machst!
    Interessant.
    Ich lese das mit keiner Silbe das ich den TD Feuerwachen und den Leitern die Feuerwehrzulage aberkennen will.
    Aber bevor hier weiter schon fast rufschädigende Äußerungen über mich hier geschrieben werden, schreib ich hier gar nichts mehr.
    Schönen Zeit noch zusammen.
     


    a2schit

    • Gast
    Antwort #58 am: 28. Januar 2017, 13:16 Uhr
    wenn es das System hergiebt, warum sollen sie diese Zulage nicht erhalten?
    In anderen Bundesländern bekommt man zum Beispiel dies Zulage nur, wenn man am Einsatzdienst teilnimmt, also die Disponenten die ausschließlich in der Leitstelle sind, erhalten diese nicht..... zumindest offiziel. Kann der Dienstherr aber auch selbstentscheidend ändern.....
    Wenn es das System hergiebt... klar.....
    Nein sagen meist nur die Neider.........
    Oder die Ko........kacker
     


    AllGeier

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    Antwort #59 am: 28. Januar 2017, 17:42 Uhr
    Ganz einfach, weil du das seit einigen Posts machst!
    Interessant.
    Ich lese das mit keiner Silbe das ich den TD Feuerwachen und den Leitern die Feuerwehrzulage aberkennen will.
    Aber bevor hier weiter schon fast rufschädigende Äußerungen über mich hier geschrieben werden, schreib ich hier gar nichts mehr.
    Schönen Zeit noch zusammen.

    Also rufschädigend ist dies sicherlich nicht! Wenn du das so siehst, entschuldige ich mich hiermit!!!

    Aber mal wirklich, auch wenn du dies sicherlich nicht buchstabengetreu geschrieben hast, ist es doch sinngemäß so zu verstehen. Ich glaube auch, dass dies durch die Mehrheit der Mitleser auch so gesehen wird!

    Ich denke wir sollten es dabei belassen!

    Beim nächsten persönlichen aufeinandertreffen geht das erste Getränk auf mich!
    "Wenn sich da jetzt so manch einer Hoffnungen macht, dies gilt ausnahmslos nur für Alex!" ;)
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