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Autor Thema: Neues vom VBB  (Gelesen 84064 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Andichan

    am: 18. März 2015, 17:55 Uhr
    Ich habe da mal heute ein neues Thema gestartet.

    Warum? Der VBB veröffentlicht desöfteren Tagesaktuelle Nachrichten auf seiner FACEBOOKSEITE, die erst verspätet dann auch auf der eigenen VBB-Webseite und schließlich noch später erst im Magazin zu lesen sind.

    Mehrmals gab es auch schon Verbandsinfos direkt auf Facebook gestellt, bei denen die Bundeswehr Feuerwehr Thema waren.

    Nun werde ich, und ich denke auch andere Kollegen diese als LINK hier einstellen, damit die Neuigkeiten auch bis in den letzten Winkel der Bundeswehr Feuerwehren erreichen.



    Bereits am 17.03.2015 hochaktuell veröffentlicht, folgende zwei Nachrichten:

    Bundesministerin Dr. von der Leyen zeichnet Gerhard Burmeister aus!



    und diese hier:

    "Ein Schritt in die richtige Richtung!"





    Gruß
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     



    Karsie

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    Antwort #1 am: 18. März 2015, 19:56 Uhr
    Danke Andichan für die gut Idee.

    Gleich mal ne Frage zu dem Post des VBB auf Facebook von gestern 08:15 Uhr.

    Zitat
    Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) begrüßt ausdrücklich die Initiative des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zur Verbesserung des Dienstes der Beamten in der Bundeswehrfeuerwehr.........

    Welche Initiative des BMVg ist denn nun gemeint ?
    Wenn damit der Einsatz von Brandschutzsoldaten gemeint ist um Stunden bei den BwFw abzubauen , sehe ich nicht wie damit mein Dienst verbessert werden soll. Ich darf so oder so nur eine begrenzte Anzahl Stunden im Jahr machen und wenn die gemacht sind bin ich für meinen Dienstherrn nicht mehr greifbar.
    Falls diese glorreiche Idee ( wenn es denn so gemeint ist ) das ausgefallene Attraktivitätsprogramm ersetzen soll, weiß ich nicht was der VBB da feiert.
    Vielleicht kann mir jemand erklären was den nun die Verbesserung des Dienstes der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr sein soll
    « Letzte Änderung: 18. März 2015, 19:58 Uhr von Karsie »
     


    Grisu75

    Antwort #2 am: 18. März 2015, 20:42 Uhr
    Was da gefeiert wird, dient doch lediglich dazu, den Dienstbetrieb aufrecht zu halten. Was ist da für den einzelnen attraktiver  :-\

    http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2015/150317_bundesfeuerwehr.html
    Wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an alle gedacht ;)
     


    Karsie

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    Antwort #3 am: 18. März 2015, 21:02 Uhr
    Ich verstehe das alles nicht so recht was der VBB  da von sich gibt.
    Zitat
    Dass entschlossenes Handeln dringend erforderlich ist, wird anhand der hohen Überstundenbelastung der Kollegen deutlich
    Welche Überstundenbelastung meinen die denn da ?
    OptOut unterschreibt jeder für sich freiwillig und mehr Stunden darf man nicht machen.
    Oder gibt es noch kleine abgelegene versteckte Orte der Glückseligkeit wo noch die alten Regeln gelten ?
    Vielleicht sollte irgend jemand dem VBB mal erklären das wir 2496 Stunden/Jahr ( ohne OptOut) machen können und nicht eine mehr. Wo ist denn da die gewaltige Überstundennbelastung ?
    Falls der VBB die Stundenbelastung einiger Kollegen meint, die bis zu 96 Std/Woche machen ( 4x24 std) schließe ich mich denen an. Da solch eine Stundenbelastung mit Sicherheit nicht im Sinne des Europäisches Arbeitszeitschutzgesetzes ist, sollte eigentlich jedem klar sein. Hier bedarf es einer schnellstmöglichen Änderung.
    Das wir aber bei solch einer Wochenstundenbelastung noch 28 Stunden umsonst ( ach ne nur ohne angemessene Alimentation ) anwesend sind ist dem VBB bestimmt bekannt.
    Aber nach Beschluss des letzten Attraktivitätsgesetzes Anfang des Monats ist es eigentlich müssig noch eine Zeile zu diesem Thema zu schreiben.
     



  • Beitrag Starter
  • Andichan

    Antwort #4 am: 20. März 2015, 11:34 Uhr
    Wie angekündigt werden nun das Neueste vom VBB hier eingestellt, damit ALLE Kollegen die sich hier in diesem Forum herumtummeln informiert werden.



    VBB bei Informationsveranstaltung der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen vom 17. bis 19. März 2015 in Berlin

    https://www.facebook.com/vbb.bund/photos/a.808321622543479.1073741830.806595612716080/898874100154897/?type=1


    Es gilt also öfter mal herein zu schauen. Oder hier auf foldenden Seiten das Neueste aufzurufen:

    http://www.vbb.dbb.de/   

    und

    https://www.facebook.com/vbb.bund?fref=nf



    Und liebe Leute.  :-X Bitte nicht immer alles TOT Diskutieren.    :P
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     
    Folgende Mitglieder bedankten sich: Grisu75


  • Beitrag Starter
  • Andichan

    Antwort #5 am: 21. April 2015, 19:40 Uhr
    Seit gegrüß werte Kollegen.

    Anbei möchte ich heute wieder das Neueste über das Thema: Mehrarbeitsvergütung/ Freizeitausgleich berichten.

    Der VBB berichtet auf seiner Facebookseite folgendes:

    Bundeswehr-Feuerwehr – Mehrarbeitsvergütung/Freizeitausgleich

    >>>>>

    Aktueller Sachstand:

    Dem VBB wurde nunmehr mitgeteilt, dass die Sachbearbeitung hinsichtlich der Mehrarbeitsvergütung noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, da für die über 1.300 Fälle lediglich ein einzelner Mitarbeiter (und der auch nur teilweise) zur Verfügung steht.

    Die dahinter stehende organisatorische Entscheidung ist allerdings fragwürdig und darf nicht zu Lasten unserer Mitglieder gehen – zumal diese bereits seit 2013 auf eine entsprechende Bescheidung ihrer Anträge warten.

    Insofern setzt sich der VBB dafür ein, eine Verbesserung in dieser Angelegenheit zu erreichen. Ansonsten müssen wir – nicht zuletzt zur Verjährungsunterbrechung – die Ansprüche demnächst klageweise geltend machen, sofern nicht verbindlich und schriftlich auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet wird.

    Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten!


    <<<<<

    Nun ist es wohl jdem klar gewesen, dass die damailge Ankündigung durch das Zentrum Brandschutz, das ja vom Persamt beauftragt worden war die Bescheide zufertigen und zu versenden, doch geht anscheinend der VBB davon aus, dass man wieder die Dinge auf Zeit nimmt und verzögert. In einem Schreiben, das im März auf dem wachen verteilt wurde, wurde vom Zentrum um Nachsicht geworben, da sich nur eine Halbtagskraft um die über 1300 Anträge/ Bescheide kümmert und man bittet von Anfragen etc. abzusehen.

    Hm, was ist das Los? Wird es in 2015 ein Ergebnis in Form eines Bescheides geben, oder wird der VBB die Drohung wahr machen und Klage zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung einreichen?

    Fakt ist, dass das Zentrum mit einer Sache beauftrag wurde, was eigendlich die Personalbearbeitende Stelle machen müssen. Wie kann es also sein, dass eine untergeordnete Dienststelle im Namen des Dienstherrn einen Bescheid fertigt und versendet? Ist dies Rechtens?
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


  • Beitrag Starter
  • Andichan

    Antwort #6 am: 27. April 2015, 17:11 Uhr
    Aktuell vom VBB.

    Viele trauen dem nicht überm Weg, wenn man vom VBB spricht und doch liest man in der letzten Zeit desöfteren Neuigkeiten vom VBB der sich anscheinend die Bundeswehr Feuerwehr auf die Prioritätenliste geschrieben hat.

    Wie der VBB auf Facebook wie auch auf seiner Webseite berichtet, hatte sich der Bundesvorsitzende mit Frau Julia Obermeier (MdB) zu einem Gespräch getroffen. Hier gibt es den ganzen Text nachzulesen: http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2015/150422_obermeier.html.
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


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  • Andichan

    Antwort #7 am: 01. Juni 2015, 19:14 Uhr
    Heute wieder Neuigkeiten in Sachen Mehrarbeit.

    Auf der Facebookseite des VBB ist folgendes zu lesen:

    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

    Bundeswehr-Feuerwehr:
    Verfahrensstand in Sachen Mehrarbeitsvergütung

    In den von uns geführten Rechtsschutzverfahren in Sachen Mehrarbeitsvergütung hatten wir das Zentrum für Brandschutz aufgefordert, bis Ende Mai über die vorliegenden Anträge zu entscheiden.

    Das Zentrum für Brandschutz hat nunmehr Ende letzter Woche angerufen und um Fristverlängerung bis Ende Juni 2015 gebeten – es wurde zugesagt, dass die gestellten Anträge bis dahin beschieden werden…

    Da eine Untätigkeitsklage uns auch nicht schneller zum Ziel bringt, bleibt uns erst einmal nur, die Fristverlängerung zu gewähren und zu hoffen, dass dann ein Ergebnis vorliegt. Falls dem so nicht ist, muss definitiv über weitere Schritte nachgedacht werden – immerhin wird uns seit Ende Dezember 2014 eine Bearbeitung zugesagt.

    Wie gehabt – wir werden berichten!

    <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

    Der Druck auf das Zentrum Brandschutz wächst unaufhaltsam. Also können die Kollegen Ende Juni mit einem Bescheid rechnen? Mal mal sehn, ob nicht wieder Ausreden varangestellt werden.

    Ich diene nicht der Ehre willen.
     



  • Beitrag Starter
  • Andichan

    Antwort #8 am: 15. Juli 2015, 21:06 Uhr
    Gerade heute wieder war Neues vom VBB


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

    Weitere Infos in Sachen BW-Feuerwehr – Mehrarbeitszeitvergütung

    Obwohl die Anträge der Kolleginnen und Kollegen in Zusammenhang mit der Abgeltung der Mehrarbeitszeitvergütung seitens des Zentrums für Brandschutz in vielen Fällen ausweislich früherer Schreiben als Widersprüche gewertet wurden, liegt den jetzigen Bescheiden eine Rechtsbehelfsbelehrung bei, bei der wiederrum die Möglichkeit des Widerspruchs eröffnet wird.

    Wir haben das Zentrum für Brandschutz auf diese Diskrepanz hingewiesen und deutlich gemacht, dass wir den Bescheid als Widerspruchsbescheid auffassen und auf Grund der falschen Rechtsbehelfsbelehrung von einer Jahresfrist für eine etwaige Klageerhebung ausgehen.

    Gleichzeitig haben wir zur Wahrung des genannten Rechtsmittels Widerspruch gegen die vorliegenden ablehnenden Bescheide eingelegt. Bei den uns vorliegenden Monatszetteln wurden die von unseren Mitgliedern geleisteten Bereitschaftsdienste eben gerade nicht voll berücksichtigt sondern gekürzt ausgewiesen. Die konkrete Kürzung ist unverständlich, so dass wir um Aufklärung und Überprüfung bitten. Die danach nicht gewährten Arbeitsstunden sind in Freizeit auszugleichen.


    <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

    Nun ich jedenfalls habe noch keinen Bescheid erhalten. Doch erstaundt mir dieser Kommentar des VBB.

    Was sagt Ihr dazu???
    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    Alexander

    Antwort #9 am: 15. Juli 2015, 21:32 Uhr
    Naja, ohne den Zettel tatsächlich im Wortlaut zu kennen, kann man dazu leider nichts sagen.
     


    Karsie

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    Antwort #10 am: 16. Juli 2015, 10:13 Uhr
    Moin zusammen

    ja warum haben wir denn noch keinen Bescheid in schriftlicher Form vorliegen.
    Der Poststreik ist doch beendet, oder ?

     


    Karsie

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    Antwort #11 am: 23. Juli 2015, 13:00 Uhr
    Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    auch wenn es scheinbar nur noch wenige zu interessieren scheint, hat schon irgend eine Wache die Bescheide in schriftlicher Form vorliegen ?

    Würde mich mal interessieren ob die Post unseres  Leid geprüften Mutterhauses in Bayern es nur bis zum VBB geschafft hat ?
    Falls dem so sein sollte muss ich doch mal eine schriftliche Anfrage Richtung Süden tätigen. Die Fristverlängerung bis zum 01.07. bezog doch wohl auf "alle" Beschwerdegänger oder ist das auch wieder falsch verstanden.

    Mfg

     
    Folgende Mitglieder bedankten sich: Löschlanze



  • Beitrag Starter
  • Andichan

    Antwort #12 am: 23. Juli 2015, 13:11 Uhr
    Hallo @Karsie,

    die Antwort weiß wohl nichteinmal der Herr!

    Es ist schon verwunderlich, wenn alle außer Denen den es ja angeht über den Inhalt der Bescheide bescheid wissen.
    Auch ich/ wir hier im Osten scheinen noch immer vom beendeten Poststreik zu leiden.
    Oder ist der Überbringer dieser Nachrichten auf der Strecke geblieben  8).
    Oder das Pferd verhungert.
    Oder, oder hat man die Briefen noch schnell, in der letzten Sekunde zurückbehalten, damit nicht wieder jemand für das Unvermögen Anderer den Kopf herhalten muss.  ???
    Ich weis es nicht.
    Die Spannung ist unerträglich  :o

    Fakt ist, dass diese Art von Hinhaltetaktik nicht gerade fördernt für die Moral der Leute ist. Dennoch und dem bin ich mir Sicher, wenn sich hier im Forum keiner mehr um die wirklich wichtigen Themen kümmert, dann wird es auch auf´m Berg in der Burg keinem geben der sich darum kümmert. Und wenn es nur als einen kleinen Wachrüttler zu verstehen gilt, es sind Ansprüche die durch Ableisten der Dienstzeit entstanden sind.

    Ich diene nicht der Ehre willen.
     


    Alexander

    Antwort #13 am: 23. Juli 2015, 14:18 Uhr
    Es war ja heute Post im Org Briefkasten oder wars gestern keine Ahnung.
    Fakt ist aber solange man kein Bescheid hat, kann man dagegen auch nichts unternehmen.
     


    kardinal

    Antwort #14 am: 06. November 2015, 08:25 Uhr
    Neues von der Facebookseite des VBB:

    7. BesÄndG verabschiedet - VBB gelingt Erhöhung der Bundeswehr-Feuerwehrzulage und der Stellenobergrenzen

    Das parlamentarische Verfahren im Bundestag zum 7. Besoldungsänderungsgesetz ist nun abgeschlossen. Mit diesem Gesetz konnten endlich einige für die Bundeswehrbeamtinnen und - beamten wichtige Ergänzungen zum Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG) aus dem Mai dieses Jahres umgesetzt werden.

    Insbesondere wurde die wiederholte Forderung des VBB nach Erhöhung der Stellenzulage für den Feuerwehrdienst durchgesetzt. Weiter hatte sich der VBB maßgeblich und im Alleingang für den Wegfall der Planstellenobergrenzen (§ 26 BBesG) eingesetzt.

    Letzteres war wohl für die Haushaltspolitiker noch ein zu großer Wurf, zumal sie durch das BMF gegenteilig beraten wurden. Der VBB hat sich hier aber mit einer konzertierten Aktion bis kurz vor Abschluss der Beratungen mit guten Argumenten erfolgreich einsetzen können. Das Gesetz sieht nun als Kompromisslösung eine Obergrenzenregelung für alle Verwaltungsbereiche und Laufbahnen vor, wie sie bislang als Ausnahmeregelung in der Bundesobergrenzenverordnung ausschließlich für Oberbehörden vorgesehen ist.
    Damit wird die komplizierte und ungerechte Verordnung ab 2016 außer Kraft gesetzt. Im Ergebnis werden durch die Bank alle bisherigen Obergrenzen verbessert. Dies macht den Weg frei, die Bundeswehrverwaltung nach einheitlichen Maßstäben ungeachtet der Behördenebenen mit Beförderungsämtern auszustatten und die dazu notwendigen Planstellen zu verhandeln. Mit diesen beiden Maßnahmen sind wichtige Verbandsziele erfolgreich auf den Weg gebracht worden.

    Was wurde sonst noch erzielt?

    Die seit 2009 im Zuge der Einführung der Erfahrungsstufen gegenüber des früheren Besoldungsdienstalters verschlechterte Situation bei der Einstellung von Beamten, die zunächst privat finanziert ein Masterstudium als Eingangsvoraussetzung mitbringen müssen, ohne dass zumindest ein teil der Qualifikationsvorsaussetzung als Vorerfahrungszeit anerkannt werden konnte, wird nun zum Teil korrigiert. Ab 2016 kann diesem Personenkreis dafür zumindest 2 Jahre (also eine Stufe) anerkannt werden. Dies führt zu einer um eine Stufe verbesserten Eingangsbesoldung. Leider bleibt diese Regelung Neueinstellungen vorbehalten. Diese Maßnahme hat das BMI im Alleingang überraschend in das Gesetz eingebracht.

    Wir fordern hier eine Stufennachzeichnung für alle Beamten, die seit 2009 eingestellt wurden. Angesichts überschaubarer Zahlen an Einstellungen im höheren Dienst dürfte dies verwaltungstechnisch machbar sein. Zweitens stellt sich die Frage, warum dies auf Masterstudium beschränkt ist. Auch Bachelorabschlüsse insbesondere im technischen Dienst sind privat vorfinanzierte Einstellungsvoraussetzungen. Aus welchem Sachgrund wird hier unterschiedlich verfahren? In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass solche Qualifizierungszeiten ab 2016 bei der Einstellung von Soldaten wesentlich großzügiger behandelt werden. Hier tut sich eine Gerechtigkeitslücke auf. Der VBB wird hier am Ball bleiben.

    Positiv zu verzeichnen ist die Anhebung der Stundensätze für Dienst zu ungünstigen Zeiten um 50 Prozent.

    Ferner wurden wichtige Maßnahmen zur Begleitung des Einsatzes von Beamten und Soldaten zur Unterstützung der Flüchtlingshilfe ergriffen: Einführung einer neuen Stellenzulage für den Einsatz beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch für nach dort abgeordnete Beamte und Soldaten, ebenso dafür die Einführung einer wöchentlichen Reisebeihilfe, Verbesserungen bei den Hinzuverdienstgrenzen für Pensionäre, einschl. derjenigen, die sich in der Flüchtlingshilfe auf Arbeitsvertragsbasis trotz Ruhestand noch einmal zur Verfügung stellen.

    Insgesamt konnte in Ergänzung zu dem anfänglich zurückhaltenden Regierungsentwurf durch engagiertes Eintreten des VBB ein wesentlich verbessertes Gesamtpaket geschnürt und wichtige erste Schritte für weitere Verbesserungen und Modernisierungen im öffentlichen Dienstrecht angestoßen werden.

    Die Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr wurden durch den VBB erfolgreich in den Blickpunkt der Politik positioniert, was eine gute Ausgangsbasis für die weitere Entwicklung in der nächsten Legislaturperiode bildet.
     
    Folgende Mitglieder bedankten sich: Alexander, Andichan, montimont, Smith


     

    bundeswehr-feuerwehr.de
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