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Autor Thema: Anerkennung vorheriger Arbeit  (Gelesen 16406 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Heros

    am: 24. Januar 2017, 20:19 Uhr
    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage:

    Wenn man vor der bwfw gearbeitet hat in einem anderen Beruf, wird diese Berufserfahrung anerkannt bei der Eingruppierung der Stufen?

    Danke!

    Gruß,
    Heros
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 25. Januar 2017, 06:43 Uhr
    Wenn man vor der bwfw gearbeitet hat in einem anderen Beruf, wird diese Berufserfahrung anerkannt bei der Eingruppierung der Stufen?
    Kommt drauf an was das für ein Beruf war und ob der Beruf für die BwF Vorraussetzung ist/war.
     


  • Beitrag Starter
  • Heros

    Antwort #2 am: 25. Januar 2017, 08:51 Uhr
    Hi,

    Studium und danach Ing..

    Gruss,
    Heros
     


    Alexander

    Antwort #3 am: 25. Januar 2017, 11:56 Uhr
    Dann dürfte da nichts anerkannt werden bei den Erfahrungsstufen.
     



    lampuser

    Antwort #4 am: 25. Januar 2017, 22:46 Uhr
    Das ist ja auch ein Grund, was den wenigsten bewusst ist, das der Dienstherr die Leute nicht allzu spät in seinen Dienst nehmen will und kann.
    Da er ja die Pflicht der amtsangemessen Alimentation hat, sollte möglichst früh anfangen um auch eine ausreichende Pension zu erreichen.
    Ein Beispiel: Schön wenn man noch mit 40 oder so Beamter wird.... aber was das für die Pension heißt wissen die wenigsten.
     


  • Beitrag Starter
  • Heros

    Antwort #5 am: 26. Januar 2017, 12:10 Uhr
    Danke für die Antworten.

    Im Bereich der Wehrtechnik wird es aber scheinbar gemacht. Kenne jmd. im gD und hD die haben beide die Berufserfahrung anerkannt bekommen,weil die bw sonst keinen aus dem Job bekommt. Vllt. bei der bwfw nicht weil der Beruf an sich locken soll?

     


    Alexander

    Antwort #6 am: 26. Januar 2017, 12:36 Uhr
    Im Bereich der Wehrtechnik wird es aber scheinbar gemacht. Kenne jmd. im gD und hD die haben beide die Berufserfahrung anerkannt bekommen,weil die bw sonst keinen aus dem Job bekommt. Vllt. bei der bwfw nicht weil der Beruf an sich locken soll?
    Das ist ja mit dir nicht vergleichbar.
    Berufserfahrung wird ja auch anerkannt.
    Wenn du bei einer kommunalen BF oder selbst WF gearbeitet hast, wird dir in der Regel diese Berufserfahrung in den Erfahrungsstufen anerkannt.
    Du hast aber durch dein Studium keine Berufserfahrung bei der Feuerwehr erlangt.

    Zitat:"     Berücksichtigungsfähige Zeiten (§ 28 BBesG)
    2.1 Berücksichtigungsfähige Zeiten bei der Stufenfestsetzung von Beamtinnen und Beamten (§ 28 Abs. 1 BBesG)
        Die Vorschrift bestimmt, welche Zeiten bei der erstmaligen Stufenfestsetzung bei Beamtinnen und Beamten als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Abs. 3 BBesG anzuerkennen sind oder anerkannt werden können.
        Da der Einstieg in die Grundgehaltstabellen anhand beruflicher Erfahrungszeiten erfolgt, steht das Merkmal der beruflichen Tätigkeit im Vordergrund. Ausbildungszeiten, d. h. auch Zeiten eines Vorbereitungsdienstes sowie hauptberufliche Tätigkeiten, die Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, bleiben von der Anrechnung ausgenommen."
     


     

    Anerkennung vorheriger Eingruppierung?

    Begonnen von Martin1710

    Antworten: 1
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    Letzter Beitrag 01. Februar 2016, 06:40 Uhr
    von Alexander

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