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Autor Thema: Wechsel von der BwFW zur kommunalen BF - Erfahrungen  (Gelesen 43990 mal)

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Alexander

Ich habe jetzt auf die stelle nur dieses gefunden... sollte aber Anwendbar sein.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 12 Nichtige Vereinbarungen


Man sollte aber aus einem Gesetz nie irgendwas rauslesen was einem gerade paßt und den Rest außen vor lassen.
Im BBiG steht ziemlich am Anfang.
Zitat:"Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 3 Anwendungsbereich
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für
2.   die Berufsbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis,
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__3.html

Für uns ist das hier maßgeblich.
Zitat:"§ 37 Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

(2) Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, den Vorbereitungsdienst abzuleisten und die Prüfung abzulegen. Sie sind mit Ablauf des Tages aus dem Beamtenverhältnis entlassen, an dem ihnen

1. das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Prüfung
2....
bekannt gegeben wird."
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__37.html
 



Abraxsas

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Wie ich schon sagte, das hatte ich nur auf die Schnelle gefunden.
Vielen Dank Alexander daß Du mal wieder Licht ins Dunkle gebracht hast. ;-)

Und ja schade ist es... Aber mal Hand aufs Herz, es ist doch nunmal so, das man sich die Stelle aussucht, die für einen Persönlich am Lokrativsten ist und nicht das nimmt was die meisten Umstände bereitet. Und ja, wie ich schon sagte, die Ausbildung kostet Geld... Das kostet sie bei Kommunen auch und am Ende steht dann doch der Steuerzaher der es Finantziert...

Irgentwann gleicht es sich eh wieder aus, wir haben auf der Wache großen zulauf von Kollegen BFs... also ist es ja nur ein Tausch :-) da muß man nicht beleidigt sein ;-)

 


Alexander

Irgentwann gleicht es sich eh wieder aus, wir haben auf der Wache großen zulauf von Kollegen BFs... also ist es ja nur ein Tausch :-) da muß man nicht beleidigt sein ;-)

Prinzipiell gebe ich dir recht.
Es gibt nunmal ein Personal"krieg" momentan.
Aber wer schon vor der Einstellung mit dem Gedanken spielt und sich überlegt vielleicht abzuwandern, sollte dennoch nochmal tief in sich gehen und überlegen ob der die Bewerbung zum richtigen Dienstherrn geschickt hat.
 
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Ranger

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um die letzte Frage zu beantworten, leicher als im Moment kann der Wechsel von einer BF zur BwF gar nicht sein. Das "Probelm" was das ganze hinnaus zögert ist in der Regel die Sicherheitsüberprüfung, da der MAD eine geraume Zeit braucht, oder die Kommune die die Versetzung nicht schnell genug bearbeitet. Ob die BwF "feindlich" übernimmt kann ich nicht sagen, vorstellen kann ich es mir. Einfach mal bei BaPers anfragen.

Ob die Sicherheitsüberprüfung so ein Problem darstellt? Ich bräuchte eigentlich für meinen jetzigen Standort auch eine Ü2 aber die lässt schon seit knapp 2 Jahren auf sich warten und trotzdem wurde ich dorthin versetzt.
Hoffentlich werde ich mal kontrolliert da ich keinen Sperrzonenausweis habe, bin mal gespannt was dann passiert.  :D

gruß Ranger



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Alexander

Ob die Sicherheitsüberprüfung so ein Problem darstellt? Ich bräuchte eigentlich für meinen jetzigen Standort auch eine Ü2 aber die lässt schon seit knapp 2 Jahren auf sich warten und trotzdem wurde ich dorthin versetzt.
Hoffentlich werde ich mal kontrolliert da ich keinen Sperrzonenausweis habe, bin mal gespannt was dann passiert.  :D
Du darfst dich auch ohne Ü2 in einer Sperrzone aufhalten, normal eben aber nur in Begleitung.
 


Ranger

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Ich frage mich dann nur warum wegen einer Sicherheitsüberprüfung oft so ein Brimborium drum gemacht wird, wenn...
1. Diese wohl Jahre dauert...
2. Es wohl egal ist ob man sie hat oder nicht (Standorte wo eine Ü2 gefordert wird), trotzdem dort eingesetzt wird...

Dann kenn ich aber wieder einen Fall die den Standort verlassen mussten weil ihnen die Ü2 aberkannt wurde und gleichzeitig Leute ohne (bzw. in Bearbeitung) bleiben konnten.
Verstehen muss das wohl keiner.

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Nils-Ole

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Moin BwFler,

Aus eigener Erfahrung war der Wechsel von der Kommunalen Lösche zur BwF unkompliziert und recht schnell. Als ich merkte das der ehemalige Leiter-Feuerwehr meiner geschlossenen Verwendung mir das Blaue vom Himmel gelogen hat, was die Aufgaben und den Alltag der Feuerwache anging und somit die Bw-Lösche tatsächlich eine etwas andere Feuerwehr ist, habe ich es noch einmal Versucht wieder zur BF zu wechseln. Ist unter Umständen schwierig, bin Ü-40ig naja Sportabwehr Soldat ehemals, gut liegt dann wohl eher an meiner Faulheit. Aber wer denkt wir sind Beamte und wenn unsere Standorte geschlossen werden oder es hier noch schlechter wird, wechsel ich eben mal schnell, so einfach ist es dann doch nicht wer nicht fit ist könnte Pech haben.

Jede Kollegin und jeder Kollege sollte schauen wo seine Interessen, Stärken und Schwächen liegen die BwF lt. Sondhofen sogar Berufsfeuerwehr der Bundeswehr ist eine militärische Bedarfsfeuerwehr und ist nicht wirklich mit einer Kommunalen Feuerwehr vergleichbar. Wenn ich auf meine Gehaltsabrechnung schaue tröstet es mich das ich als kleine Leuchte im m.D im Grundgehalt das gleiche habe wie ein HBM in der BF, werde vermutlich aber nicht als HBM-HBM.Z in den Ruhestand gehen.

Ich persönlich finde es gut wenn junge Kolleginnen und Kollegen offen über einen Wechsel schreiben, auch wenn hier sicherlich Leser aus dem ZBrdSchBw zu gegen sind, jede Kollegin jeder Kollege der Abwandert geht auf das Konto des Dienstherren und mit Teilschuld ans ZBrdSchBw.

Was die Sicherheitsüberprüfung angeht, das drehen sich Vorgesetzte und der Dienstherr so hin wie es gebraucht wird, dank Einsatzauftrag bei uns erscheinen Unterstützungskräfte die haben noch nie etwas von einer Ü-2 gehört.

in diesem Sinne Munter bleiben....
...ich traue jedem, nur nicht dem teufel, der in jedem steckt....

"Nichts ist so, wie es scheint!" "Alles ist ein Test!" "(Walter Burke)...Jeder Mensch, den ich treffe, ist ein potentielles Ziel!" (Layla Moore)...
 


 

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