BwF Community Forum

bundeswehr-feuerwehr.de => Neuigkeiten und Ankündigungen => Thema gestartet von: Martin am 29. November 2014, 12:24 Uhr

Titel: [Hinweis] Änderungen von Begrifflichkeiten
Beitrag von: Martin am 29. November 2014, 12:24 Uhr
Im Forum sind zum Teil noch alte Begrifflichkeiten verwendet worden. Dieses beruht darauf das in der Neuausrichtung der Bundeswehr teilweise neue Behörden und Zuständigkeiten ins Leben gerufen wurden.

Ich habe versucht in den grundlegenden Beiträgen von mir die neuen Strukturen mit den neuen Begrifflichkeiten einzupflegen. Da aber bei Mitglieden in alten Beiträgen noch die alten Begriffe vorhanden sind weise ich nochmal hier darauf hin das sich etwas geändert hat.

ALT:NEU:


Wehrbereichsverwaltung (WBV)WBV'en sind zum 30. Juni 2013 aufgelöst. Die Aufgaben der bisherigen Wehrbereichsverwaltungen wurden großteils den beiden neuen Behörden Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) und Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) übertragen. Ausgegliedert aus der Wehrverwaltung wurde dagegen das Gebührniswesen.


Wehrbereichsverwaltung (WBV) - Gebührniswesen Bundesverwaltungsamt (BVA) - für aktive Beschäftigte
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) - für Versorgungsempfänger [Pensionäre]
Das BVA ist unter anderem in Dienstleistungszentren organisiert (BVA Aussenstellen - auch als Servicezentrum bezeichnet). Diese bearbeiten Dinge wie z.B. Beihilfe, Reisekosten, Be­sol­dung, Ent­gelt und Belange der Fa­mi­li­en­kas­se


Kreiswehrersatzamt (KWEA) KWEA 's sind mit Wirkung vom 30. November 2012 aufgelöst. Die Aufgaben werden von den neugeschaffenen Karrierecenter der Bundeswehr (KarrC Bw) übernommen. Diese übernehmen die Feststellung der körperlichen und intellektuellen Leistungsfähigkeit und charakterliche und gesundheitliche Eignung der Bewerber.

Liste wird fortgeführt....
SimplePortal 2.3.7 © 2008-2024, SimplePortal