BwF Community Forum

| Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung nach DS-GVO | Impressum / Kontakt | Fragen stellen... aber Wo und Wie? Regeln zur Netiquette... |

Autor Thema: 48 Std. Woche  (Gelesen 44616 mal)

0 Mitglieder und 7 Gäste betrachten dieses Thema.

  • Beitrag Starter
  • a2schit

    • Gast
    am: 26. September 2016, 08:42 Uhr
    Guten morgen zusammen,

    wie sieht es denn mit der Einführung der 48 Std. Woche aus?
    Gibt es da schon etwas berichtenswertes?

    Gruß
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 26. September 2016, 09:00 Uhr
    Ähh in welcher Hinsicht?
    Die 48 Std Woche ist ja schon mittlerweile seit ein paar Jahren eingeführt.
     


  • Beitrag Starter
  • a2schit

    • Gast
    Antwort #2 am: 26. September 2016, 11:46 Uhr
    Wird diese auch stringend durchgezogen?
    Wieviele Stunde bekommt ihr pro Schicht angerechnet?
     


    Alexander

    Antwort #3 am: 26. September 2016, 11:52 Uhr
    Bei uns schon, bis auf ein paar Stunden hin oder her. Das Jahr hat ja leider nicht genau 52 Wochen.
    Wir bekommen pro Schicht 24 Std geschrieben.
     



    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #4 am: 26. September 2016, 12:10 Uhr
    Guten morgen zusammen,

    wie sieht es denn mit der Einführung der 48 Std. Woche aus?
    Gibt es da schon etwas berichtenswertes?

    Gruß

    Moin, mhh

    was weist du und was weist du nicht?
    Dann braucht man evtl. nicht gleich bei null anfagen das zu erklären?

    Von der BwF bist du nicht?
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     


  • Beitrag Starter
  • a2schit

    • Gast
    Antwort #5 am: 26. September 2016, 14:54 Uhr
    Na ich meine, eine offizielle 48 Std. Woche zu haben und diese auch lege artis durchzuführen, können ja bekanntlich auch gern 2 verschiedene Paar Schuhe sein.

    Und ob das an allen Standorten so ist, ja auch.
    Daher meine Frage....
     


    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #6 am: 26. September 2016, 19:24 Uhr
    Je nach Wache kannst du bis zu 96h in der Woche arbeiten, im Jahresschnitt 48h!! Arbeitszeitmodelle gibt es eigentlich 3, die sich aber auch jederzeit wieder ändern können. rein 24h Schichtdienst, rein Tagesdienst und modifizierter Dienst - das heist gemischt Schichten und Tagesdienste...

    Schichtsysteme sind je nach Auftrag der jeweiligen Wachen unterschiedlich...
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     


  • Beitrag Starter
  • a2schit

    • Gast
    Antwort #7 am: 27. September 2016, 09:24 Uhr
    Na guck, dann interpretiert man es ja schon so, wie man es brauch..... ;-)

     



    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #8 am: 27. September 2016, 12:25 Uhr
    Na guck, dann interpretiert man es ja schon so, wie man es brauch..... ;-)

    Was heißt wie man es so braucht? Es ist klar festgelegt. Die Schichtsysteme haben schon einen Grund, es ist nicht so das man sich das mal so oder so aussucht.
    Da du anscheinend nicht bei der BwF bist, fehlt dir so ein bischen das Hintergrundwissen...

    Wo ist dein Problem, hab gerade meine Glaskugel nicht zur Hand!?
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     


  • Beitrag Starter
  • a2schit

    • Gast
    Antwort #9 am: 27. September 2016, 14:44 Uhr
    Na ja, ist schon ein Unterschied, ob ich nun wirklich eine 48 Std Woche habe und auchnlebe, oder wie hier dann aufs Jahr hochrechne. Durchschnittlich ist albern, entweder oder...
    Bin mit fast sicher, dass es dazu eine Rechtsprechung gibt, die besagt, durchschnittlich aufs Jahr gerechnet, ist nicht zulässig. Aber nun ja...
    aber trotzdem danke der Info.
     


    Martin

    • Administrator
    • *
    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    Antwort #10 am: 27. September 2016, 15:22 Uhr
    Die Begründung ist hier:

    Zitat
    § 13 Bereitschaftsdienst
    (1) Bei Bereitschaftsdienst kann die regelmäßige tägliche Arbeitszeit und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen angemessen verlängert werden. Hierbei darf in einem Bezugszeitraum von zwölf Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschreiten.

    https://www.gesetze-im-internet.de/azv/BJNR042710006.html (Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZV))

    Momentan gibt es nichts anderes dazu, das o. g. ist Quasie die "Durchführungsbestimmung" das das so gemacht wird.

    Es steht außer Frage das es hier bereits Bestrebungen gibt das ganze mal anders zu beleuchten... aber damit befassen sich bekanntlich Rechtsanwälte und Gerichte....
    Gruß Martin ;-)

    Kein Support per Private Mitteilungen (PM) durchführen, ausschließlich nur privates. Fragen gehören ins Forum! | Bitte die Regeln zur Netiquette... beachten, danke. | Meine Beiträge sind private Äußerungen und unverbindlich.
     


    Schmidt-Zenner

    Antwort #11 am: 12. Juli 2017, 19:28 Uhr
    Bundeswehrfeuerwehren verstoßen gegen EU Richtlinie

    Fortwährende Verletzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie bei den Beamtinnen und Beamten der Bundeswehrfeuerwehr in Opt-0ut

    In den Schichtdienstfeuerwehren der Bundeswehr, in denen Beamtinnen/Beamte regelmäßig Bereitschaftsdienst leisten, besteht die Möglichkeit, die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 54 Stunden pro Woche zu verlängern (sog. "Opt-out" gem. § 13 Abs. 2 AZV). Dabei wird ein Bezugszeitraum von 12 Monaten (Kalenderjahr) zu Grunde gelegt.

    Dieser Bezugszeitraum widerspricht der EU-Arbeitszeit-Richtlinie, dort ist geregelt, dass der Bezugszeitraum bei Opt-Out längstens vier Monate betragen darf. In diesem Zeitraum darf die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Bundeswehrfeuerwehr im Durchschnitt 54 h/Woche nicht überschreiten.

    In einem ersten Schritt haben wir unsere Rechtsauffassung zu diesem Verstoß gegen das Unionsrecht bereits 2013 gegenüber dem Zentrum Brandschutz und dem damaligen Staatssekretär im BMVg S. Beemelmanns geäußert, leider ohne Reaktion.

    Jetzt ist es Zeit für den zweiten Schritt – die Rüge/Geltendmachung durch die Betroffenen.

    Unseres Erachtens besteht sowohl ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als auch ein Anspruch nach innerstaatlichen Rechtsgrundsätzen die nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.07.2012 zu erfüllen sind.

    Für die Geltendmachung bzw. die Rüge stellen wir den ver.di-Mitgliedern ein Musterschreiben zur Verfügung, das auch die Forderung nach entsprechender Anpassung des Bemessungszeitraums beinhaltet (bei den ver.di-Vertrauensleuten erhältlich).

    Mit der Rüge/Geltendmachung wird also nicht nur die volle Bezahlung der Zuvielarbeit (über 48h hinaus)  beantragt; es wird auch die Anwendung eines 4-Monats-Bemessungszeitraums für die Ermittlung der Arbeitszeit gefordert.
     



    Alexander

    Antwort #12 am: 12. Juli 2017, 20:54 Uhr
    Warum verstoßen wir gegen die EU Arbeitszeitrichtlinie?

    Es stimmt zwar das es einen Vier Monatszeitraum gibt.
    Artikel  16
    Bezugszeiträume
    Die  Mitgliedstaaten  können  für  die  Anwendung  der  folgenden
    Artikel  einen  Bezugszeitraum  vorsehen,  und zwar
    ...
    b)  für  Artikel  6  (wöchentliche  Höchstarbeitszeit)  einen  Bezugs-
    zeitraum  bis  zu  vier  Monaten;

    Aber davon gibt es eine Ausnahme.
    Siehe hier

    Artikel  17
    Abweichungen
    (3)
    Gemäß  Absatz  2  dieses  Artikels  sind  Abweichungen  von
    den  Artikeln  3, 4,  5,  8  und 16[/U] zulässig:
    c)   bei  Tätigkeiten,  die  dadurch  gekennzeichnet  sind,  dass  die
    Kontinuität  des  Dienstes  oder  der  Produktion  gewährleistet
    sein  muss, und zwar  insbesondere bei
    iii)   Presse-,  Rundfunk-,  Fernsehdiensten  oder  kinematografischer
    Produktion, Post oder Telekommunikation, Ambulanz-,   Feuerwehr-   oder 
    Katastrophenschutzdiensten,
     


    Schmidt-Zenner

    Antwort #13 am: 12. Juli 2017, 21:08 Uhr
    Ich will keine neue Diskussion vom Zaun brechen.
    Habe die Information meiner Gewerkschaft geteilt da dieses Thema ja immer wieder hoch Kocht.
    Was jeder einzelne daraus schlussfolgert und ob er damit konform geht bleibt ihm überlassen.

    Gruß

    Simon Schmidt-Zenner
     


    Schmidt-Zenner

    Antwort #14 am: 13. Juli 2017, 09:55 Uhr
    Warum verstoßen wir gegen die EU Arbeitszeitrichtlinie?

    Artikel  17
    Abweichungen
    (3)
    Gemäß  Absatz  2  dieses  Artikels  sind  Abweichungen  von
    den  Artikeln  3, 4,  5,  8  und 16[/U] zulässig:
    c)   bei  Tätigkeiten,  die  dadurch  gekennzeichnet  sind,  dass  die
    Kontinuität  des  Dienstes  oder  der  Produktion  gewährleistet
    sein  muss, und zwar  insbesondere bei
    iii)   Presse-,  Rundfunk-,  Fernsehdiensten  oder  kinematografischer
    Produktion, Post oder Telekommunikation, Ambulanz-,   Feuerwehr-   oder 
    Katastrophenschutzdiensten,

    Stimmt man kann Abweichen und zwar in der Anhebung der Stunden.

    Von 48 Std auf 54 Std erhöhen, nur ist dann  der engere Zeitraum von 4 Monaten zugrunde zu legen.
     


     

    bundeswehr-feuerwehr.de
    Bei der Website www.bundeswehr-feuerwehr.de handelt es sich um keine offizielle Website des Bundesministeriums der Verteidigung,
    sondern um ein auf privater Basis betriebenes Projekt!

    SimplePortal 2.3.7 © 2008-2024, SimplePortal