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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (gtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Allgemeine Fragen zur Laufbahnausbildung / Aufstieg (gtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Thema gestartet von: snooze am 24. September 2017, 12:59 Uhr

Titel: LAP-gfwtDBwVDV
Beitrag von: snooze am 24. September 2017, 12:59 Uhr
Guten Tag,

u. a. die ganz frische LAP für den gfwtDBw (der Vollständigkeit halber auch die LAP für den mfwtDBw). Erfasst werden hier nur zukünftige Kollegen mit einem geeigneten Studium oder der Bereitschaft (wenn die Zulassungsvoraussetzungen stimmen), ein solches Studium zu absolvieren (bspw. an der bergischen Uni in Wuppertal). Bemerkenswert finde ich die Tatsache, dass sich offensichtlich die Notwendigkeit einen B IV zu absolvieren, für die Bw erledigt hat. Ich bin gespannt wie sich das entwickelt.

VG Snooze 
Titel: Antw: LAP-gfwtDBwVDV
Beitrag von: snooze am 24. September 2017, 19:10 Uhr
...Bemerkenswert finde ich die Tatsache, dass sich offensichtlich die Notwendigkeit einen B IV zu absolvieren, für die Bw erledigt hat...

Ich muss mich da selber korrigieren. § 20 Abs. 5 GfwtDBwVDV eröffnet nach wie vor die Möglichkeit, mit Zustimmung des BMVg auch an einer Lehreinrichtung der
Länder (z. B. IdF NRW) Ausbildungsabschnitte extern zu absolvieren. Das könnte bspw. den B IV als Zugführerlehrgang/-Prüfung o. ä. beinhalten.

Sorry...und vG
Titel: Antw: LAP-gfwtDBwVDV
Beitrag von: Heros am 26. September 2017, 09:41 Uhr
Bitte korrigier mich : Zugführer BIV, Führen von Verbänden (mit Stabsarbeit) sogar BV?
Titel: Antw: LAP-gfwtDBwVDV
Beitrag von: snooze am 26. September 2017, 10:54 Uhr
Guten Tag,

ja, im Allg. werden diese Qualifikationsphasen so bezeichnet. Es wäre aber auch gut möglich, dass die unterschiedlichen Ausbildungseinrichtungen andere Bezeichnungen verwenden. Mir ist jedoch keine andere bekannt.

VG
Titel: Antw: LAP-gfwtDBwVDV
Beitrag von: Bavarian am 26. Juni 2018, 22:35 Uhr
Auch die zukünftig nach der GfwtDBwVDV ausgebildeten Kollegen besitzen die "BIV" Befähigung. Die Bezeichnung der Lehrgänge variiert in den einzelnen Bundesländern. Neben "BIV" und "BV" findet auch die Bezeichnung "Brandinspektorenlehrgang" (Teil I und II) Verwendung. Die "B .." Bezeichnung dient klassisch zur Unterscheidung von den "F.." Lehrgängen der Freiwilligen Feuerwehr (BIV = Zugführer Berufsfeuerwehr, FIV = Zugfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr) und sind wesentlich umfangreicher. Die GfwtDBwVDV orientiert sich verglichen mit den der Länder am ehesten mit NRW. Hier bilden die Module Zugführer, Org/BWL/Recht, Menschenführung, Vorbeugender Brandschutz, Verbandsführer und Stabsarbeit die Inhalte des BIV und BV (Inhaltlich und Zeitlich nahezu identisch). Die fertigen Kollegen sind damit befähigt Einsätze bis zur Führungsstufe C zu leiten (siehe FwDV 100) und als Sachgebietsleiter eines Stabes in der Führungsstufe D zu fungieren. Insbesondere die Anteile Verbandsführer und Stabsarbeit sind nicht in allen Bundesländer in der Ausbildung des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes enthalten gewesen. Die Ausbildung endet letztendlich mit einer vollständigen Laufbahnprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.

Den Grund dafür, dass die Ausbildung nicht mehr bei den Feuerwehrschulen Ländern stattfindet basiert primär auf dem Problem, dass diese zum einen aufgrund des großen Eigenbedarfs so gut wie keine Lehrgangsplätze mehr für den Bund stellen und zum anderen der Bedarf an Dienstposten im gfwtD extrem Angestiegen ist.
Titel: Antw: LAP-gfwtDBwVDV
Beitrag von: Ralph am 02. August 2019, 07:19 Uhr
Hallo, ich dachte das passt am besten hier rein bevor ich ein neues Thema eröffne:
1. Ist in der Laufbahnausbildung für den gD die Ausbildung zum Truppmann/Truppführer enthalten?

2. Macht man eine Atemschutzgeräteträger Ausbildung?

Und

3. Ist eine Ausbildung zum Rettungsassistent oder dergleichen vorgesehen?

Ich habe mir die Ausbildungsinhalte durchgelesen, allerdings weiß ich nicht was genau in der Feuerwehrtechnischen Geundausbildung enthalten ist.

4. Ist es möglich 1-3 nach der Ausbildung zu machen?

Mit freundlichen Grüßen

Ralph
Titel: Antw: LAP-gfwtDBwVDV
Beitrag von: Bavarian am 17. Dezember 2019, 02:34 Uhr
Zu 1.: Ja
Zu 2.: Ja
Zu 3.: Die Ausbildung zum Rettungsassistent gibt es nicht mehr. Du meinst wohl eher die Ausbildung zum Rettungssanitäter (3 1/2 Monate) oder das     
          Nachfolge-Modell des Rettungsassisten, den Notfallsanitäter (3 Jahre Berufsausbildung). Und nein, keinen der beiden machst du in der Ausbildung.
Zu 4.: Nach der Ausbildung wirst du auf der Feuerwache zum Einsatzersthelfer A qualifiziert (4 Tage Umfang), welcher auch die Grundqualifikation der
          sanitätsdienstlichen Erstversorgung bei den Soldaten ist. Mehr ist dienstlich sicher aktuell nicht drin.   
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