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Plauderecke => Off-Topic / Small Talk [Alle] => Thema gestartet von: Alexander am 29. September 2013, 20:09 Uhr

Titel: Remonstrationspflicht?
Beitrag von: Alexander am 29. September 2013, 20:09 Uhr
Kann mir mal bitte einer genau sagen, wer welche Vorgesetzter im Sinne der Remonstrationspflicht ist?
Titel: Remonstrationspflicht?
Beitrag von: Martin am 29. September 2013, 20:37 Uhr
[quote="Alexander" post=2934]Kann mir mal bitte einer genau sagen, wer welche Vorgesetzter im Sinne der Remonstrationspflicht ist?[/quote]

Jeder Beamte hat diese Pflicht wahr zunehmen!

Remonstrationspflicht (https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html)
Titel: Remonstrationspflicht?
Beitrag von: Alexander am 29. September 2013, 21:18 Uhr
Zitat von: "Martin" post=2935
Zitat von: "Alexander" post=2934
Kann mir mal bitte einer genau sagen, wer welche Vorgesetzter im Sinne der Remonstrationspflicht ist?


Jeder Beamte hat diese Pflicht wahr zunehmen!

Remonstrationspflicht (http://www.dbb.de/themen/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html)


Ja, aber bezieht sich das auf WAL->Leiter Feuerwehr->Präsident der Wehrverwaltung oder
Oder als Truppmann -> Truppführer->Staffelführer->Zugführer
Titel: Remonstrationspflicht?
Beitrag von: Martin am 29. September 2013, 21:39 Uhr
Remonstrationspflicht (https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html)

Beamtentum: Blinder Gehorsam ist illegal (https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/beamtentum-blinder-gehorsam-ist-illegal.html)


Jeder der dir Weisungen erteilen kann, quasi dein nächster Vorgesetzer. Wenn du TrpFhr bist dann kann dir der StaffelFhr eine fachliche Weisung erteilen! Bist du mit der Weisung im Sinne der Remonstration nicht einverstanden/die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung, so hast du die Pflicht diesen Paragraphen anzuwenden.

Siehe  Weisungsrecht (https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/w/weisungsrecht.html)

Titel: Remonstrationspflicht?
Beitrag von: Alexander am 30. September 2013, 07:34 Uhr
Na Klasse, das bedeutet ja, das die Remonstrationspflicht in manchen Feuerwachen nicht mal zum WAL geschweige denn zum Leiter Feuerwehr geht.
Titel: Remonstrationspflicht?
Beitrag von: Scholle am 30. September 2013, 07:47 Uhr
Hier bei ist zu unterscheiden zwischen Weisungsbefugnis im Einsatz (Truppf., Staffelf. usw.) und disziplinarvorgesetzten, dies ist m. E. Nicht der Schichtführer oder Wachleiter, sondern die (ehemals) WBV, bzw. die personalbearbeitende Dienststelle.
Also Einsatz, Dienstbetrieb ist die Hirachie an der Wache. Alles andere ist über den Dienstweg der Verwaltung

Eine schöne Woche für Alle....... wünscht
Scholle
Titel: Remonstrationspflicht?
Beitrag von: Martin am 01. Oktober 2013, 15:24 Uhr
@Scholle

steht doch alles so in den zwei Links die ich angegeben habe, das ist doch gut erklärt und eindeutig, Wann Wer Was machen darf oder nicht  ;)
Titel: Remonstrationspflicht?
Beitrag von: Scholle am 01. Oktober 2013, 18:43 Uhr
Aus eigener Erfahrung, nicht jedem Schichtführer oder Wachleiter ist der Unterschied zwischen unmittelbaren Vorgesetzten und Dienstvorgesetzten im persönlichen Bezug, bekannt.
Wollte das  nur nochmal mit eigenen Worten beschreiben :woohoo:

Gruß
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