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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Einstellungsvoraussetzungen => Thema gestartet von: Christoph am 17. Mai 2018, 10:48 Uhr
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Hallo zusammen
Weiß jemand ob man eine Chance auf Einstellungen hat wenn man auf einem Ohr schwerhörig ist?
Danke schonmal im Voraus für Antworten
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Das sind erstmal die grundsätzlichen Ausschlußkriterien für die G26.3
Hörverlust von mehr als 40 dB bei 2 kHz auf dem besseren Ohr für den Einsatz im Rettungswesen
festgestellte Schwerhörigkeit, für das Tragen von Geräten der Gruppe 2 und 3 mit akustischer Warneinrichtung (Pfeifton) sofern die Schwerhörigkeit die Wahrnehmung des Warnsignals verhindern kann
Ob du darunterfällst, keine Ahnung.
Für die allgemeine Feuerwehrtauglichkeit als Beamter kann dir nur der Arzt sagen.
Denn zum Teil ist der Arzt in seiner Entscheidungsfindung frei.
Im Zweifelsfrei bewerben.
Zu verlieren hast du nur etwas, wenn du es erst gar nicht probiert hast.