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Autor Thema: Eignungsfeststellung am 01.-02. September beim ZnwG Nord  (Gelesen 19459 mal)

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  • Beitrag Starter
  • Eike

    • Neuling
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    • Beiträge: 1
    • Letzter Login :06. August 2010, 07:01 Uhr
    Hallo zusammen !!

    Ich bin neu hier, und stelle mich mal kurz vor.
    Mein Name ist Dennis 29 Jahre, verheiratet, 2 Kinder und komme aus der nähe von Oldenburg.
    Ich habe gleich mal eine Frage an die Profis.

    Ich habe mich bei der Bundeswehr für die Laufbahn des Brandschutzfeldwebel Saz12 beworben, und muss anfang Januar zum Eignungstest.

    Ich habe 14 Jahre freiw. Feuerwehr aktive betrieben, und habe sehr viel an Lehrgängen besucht. Jetzt meine Frage: Werden meine Lehrgänge von der Landesfeuerwehrschule anerkannt ???

    Und noch eine Frage: Ich werde ja als Neckermann Stuffz eingestellt, da ich vorher nie gedient habe möchte ich gerne wissen was ich nun mache: Eine AGA oder eine UGL ???

    Vielen Dank für eure Antworten
     



    Martin

    • Administrator
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    • Beiträge: 1013
    • Dankeschön: 208 mal
    • Geschlecht: Männlich
    • Letzter Login :16. März 2024, 10:23 Uhr
    • + Carpe diem +
      • bundeswehr-feuerwehr.de
    HAllo Eike,

    also nach der 18 monatigen Ausbildung ist man Beamter (Zivil und nicht Soldat). Ich denke das du das gelesen hast, wollte es nur nochmal klarstellen.  ;)

    Zitat
    Werden meine Lehrgänge von der Landesfeuerwehrschule anerkannt ???

    Nein, wenn du die Laufbahn Brandschutzfeldwebel einschlagen möchtest, musst du wie alle in dieser Laufbahn eine 18 monatige Ausbildung durchlaufen, die ist zu 99% die gleiche wie die zivile Schiene (gleicher Inhalt, gleicher Ablauf, gleiche Ausbildungsstätte), das einzige was du nicht machen musst ist der Verwaltungsteil. Das du in der FF bist ist insoweit nur gut das du die Materie kennst.

    Zitat
    Ich werde ja als Neckermann Stuffz eingestellt, da ich vorher nie gedient habe möchte ich gerne wissen was ich nun mache: Eine AGA oder eine UGL ???

    Da du denn bei Eignung, Eignungsübender bist, ab dem ersten Tag in "Grün", soweit ich weiß sind das denn Vier Monate. Du machst eine dreimonatige Allgemeine Grundausbildung AGA (wo weiß ich natürlich nicht) und gehst danach wahrscheinlich in die Einheit wo du als Brandschutzfeldwebel einen Dienstposten erhalten hast, dieser wird dir in der Regel schon bei deiner Eignungsfeststellung genannt.

    Noch eine Kleinigkeit, Brandschutzfeldwebel geht nur wenn du schon einen Gesellenbrief hast und bei dem Test natürlich gut abschneidest, also für die Feldwebellaufbahn geeignet sein...!!!

    Wenn nicht, reicht es nur für die Unteroffizierslaufbahn, StUffz maximal! Die Fachliche Ausbildung dauert in diesem Fall nur 5,5 Monate.

    Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen...

    Gruß
    Gruß Martin ;-)

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    paladin

    • Neuling
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    • Beiträge: 8
    • Letzter Login :24. Juni 2013, 16:59 Uhr
    Antwort #2 am: 06. Dezember 2011, 08:04 Uhr
    Bei der Brandschutzunteroffizersausbildung bekommst du nur den B1 ohne Laufbahnprüfung.
    heißt wenn du später beamter werden willst muss du an der landesfeuerwehrschule den B3 nachholen.

    in der laufbahn der feldwebel ist die laufbahnprüfung enthalten.

    hoffe das hilft dir
     


    Alexander

    Antwort #3 am: 06. Dezember 2011, 08:38 Uhr
    Zitat von: "paladin" post=1219
    Bei der Brandschutzunteroffizersausbildung bekommst du nur den B1 ohne Laufbahnprüfung.
    heißt wenn du später beamter werden willst muss du an der landesfeuerwehrschule den B3 nachholen.

    in der laufbahn der feldwebel ist die laufbahnprüfung enthalten.


    Nein ist sie nicht, denn der B3 Lehrgang hat erstmal nichts mit der Laufbahnprüfung zu tun.
     



    AL

    • Neuling
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    • Beiträge: 8
    • Letzter Login :16. November 2012, 03:49 Uhr
    Antwort #4 am: 31. Dezember 2011, 08:25 Uhr
    Richtig, das Bestehen des B3 ist der Nachweis einer Qualifikation - also Gruppen- bzw. Staffelführer bei der Bw.  
    Um damit ohne erneute Ausbildung in eine Beamtenlaufbahn eingestellt zu werden, muss die einstellende Behörde die sogenannte "Laufbahnbefähigung" erteilen. D.h. sie prüft, ob die absolvierte Ausbildung mit der vergleichbar ist, die die Brandmeisteranwärter der jeweiligen Feuerwehr absolvieren.
    In der Regel klappt das auch, da die Ausbildung der BS-Feldwebel sich ansonsten ja nicht unterscheidet zu der der Anwärter. Eine gesonderte Prüfung als "Laufbahnprüfung" gibt es auch nicht. Eventuell muss man noch einen Verwaltungslehrgang nachholen .
    Wer will der kann !
     


     

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