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Fragen und Antworten - zivile Laufbahnausbildung (mtDBwV) - Fachrichtung Feuerwehr => Nach der Laufbahnausbildung => Thema gestartet von: knoepfle am 16. Dezember 2016, 22:26 Uhr

Titel: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: knoepfle am 16. Dezember 2016, 22:26 Uhr
Hallo liebes Forum,

könnt ihr mir sagen, ob bei Abbruch der Grundausbildung zum Bundesfeuerwehrmann durch den Auszubildenden selbst
finanzielle Rückforderungen seitens des Bundes entstehen?
Die gleiche Frage stellt sich mir, wenn ich die Grundasubildung erfolgreich abschließe, den Vertrag des Dienstherrn aber
wegen z.B. veränderter Familiensituation nicht annehmen kann oder möchte.

Mir ist natürlich bewusst, dass den Vorteilen des Beamtentums "Nachteile" wie Versetzungen oder heimatferne Verwendung
entgegenstehen.
Genau deshalb  versuche ich als Familienvater, mich vorab gut zu informieren.

Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe!!

Viele Grüße und eine schönes Weihnachtsfest

Knoepfle
Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: Martin am 17. Dezember 2016, 00:01 Uhr
Hallo

Es gibt keine Grundausbildung!

Das ganze ist eine 18 monatige staatliche Laufbahnausbildung die sich in 5 Ausbildungsabschnitte gliedert. Kann man hier aĺles nachlesen.

Es gibt keine Rückforderung bei Abbruch während der Laufbahnausbildung. Du solltest wissen das du aber nichts feuerwehrtechnisches bescheinigt bekommst.

Wenn du die Laufbahausbildung erfolgreich beendest, bist du Kraft Gesetz erstmal entlassen. Es geht meist gleich nahtlos über in eine Einstellung als Beamter auf Probe.

So wie sich das bei dir anhört spielst du mit dem Gedanken nach bestandener Laufbahnausbildung zur BF zu wechseln!? Das hat einen faden Beigeschmack für mich.

Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: Ranger am 17. Dezember 2016, 00:21 Uhr
Sorry aber wer im vornherein mit dem Gedanken spielt die Ausbildung abzubrechen sollte es lieber sein lassen, ist auch nicht fair weil man dann quasi absichtlich einen Platz wegnimmt der dann nichtmehr nachbesetzt werden kann.
Kameradschaftlich nicht gerade schön

Nur mit dem Grundlehrgang kannst du eh nicht viel anfangen weil dies keine Laufbahnausbildung darstellt sondern nur einen Teil dessen.
Nur mit dem Grundlehrgang hat man keinen verwertbaren Abschluss.
Es gibt im Beamtentun keine Auszubildenden sondern Anwärter, diese haben auch mit dem Dienstherrn keinen Vertrag, sie werden per Urkunde ernannt.
Soviel Zeit sollte sein.

Falls die Fragen wirklich ernstgemeint sind dann kann ich nur sagen man sollte nur im Notfall eine Ausbildung abbrechen, oft genug steht man hinterher mit nichts da, lieber Zähne zusammenbeißen und durchziehen.
Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: elagabalu am 17. Dezember 2016, 08:51 Uhr
Wer eine Ausbildjng bei einer BF macht, wie auch irgend eine andere andere Ausbildung (Kfz Mech), muss danach sehen ob er bei der Firma bleibt. Wenn der Arbeitgeber attraktiv ist bleibt man, wenn es woanders besser ist, geht man. Während des Lehrgangs aufzuhören sollte man sich gaaanz gut überlegen, meistens ist das keine gute Idee. Mit bestandenen B3 kannst du dich dann überall bwewerben, Falk oder BF, den evtl. erforderlichen Rett was auch immer kannst du meist nachholen, was ja nochmal eine Ausbildhng ist.
Fairness, ...ich würde es anders nennen, anständig! miteinander umgehen. Ob man bei einer Firma bleiben muss, weil die einen ausgebildet hat?!
Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: Martin am 17. Dezember 2016, 09:39 Uhr
Ob man bei einer Firma bleiben muss, weil die einen ausgebildet hat?!

Nein, muss man nicht aber ich sehe es aufgrund des großen Personalmangels so wie "Ranger". So kommen wir denn nie auf den grünen Zweig  ;)

Wenn das alles so weiter geht, fehlen in zehn plus minus zwei Jahren (Bj. 1965) ca. 40 % Persoal.
Mal ohne die jetzt neu genehmigten neuen 600 Stellen  8)
Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: elagabalu am 17. Dezember 2016, 10:55 Uhr
Das ist ein Problem was momentan alle haben, (Polizei, Zoll, FW!), und das macht ja gerade auch die Attraktivität aus. Die letzten Jahre ist doch vieles besser geworden und wenn einer Karriere machen will dann muss er zu uns kommen.....! Wer hätte das gedacht vor ein paar Jahren. Und den Protectionismus den der Bund versucht ist Quatsch, machen die BFen auch nicht. Wer von Berlin nach HH zieht wechselt die Feuerwehr, so what.
Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: Ranger am 17. Dezember 2016, 13:36 Uhr
Mit nicht fair meinte ich es so: Man fängt die Ausbildung an mit der Überlegung sie abzubrechen, was eigentlich wenig Sinn macht, bzw. Sofort danach zu wechseln. Und er nimmt dann einen anderen, von der Ersatzliste, den Platz weg. Das finde ich nicht gut, vorallem es vorher offen zu kommunizieren. In meinen Lehrgang hat jeder erstmal die Urkunde angenommen.

Bei der Bundeswehrfeuerwehr ist nicht alles schlecht und es lässt sich da schon aushalten wenn man an dem für sich besten Standort ist. Ich bin, was den Dienst und der Dienstauffassung angeht total unzufrieden mit meinen Standort aber ich lasse den Kopf noch nicht hängen und mache das beste daraus. Eigentlich hätte ich allen Grund zu gehen aber ich gebe die Hoffnung nicht auf in einigen Monaten an mein Wunschstandort zu kommen. Wenn es nach der Personalreduzierung wieder nicht klappt dann muss ich die Karten nochmal neu mischen und überlegen was für mich dann am besten ist.
Falls es so kommt wie ich möchte dann habe ich die 2,5 Jahre einfach durchstehen müssen. Gibt viele andere die es noch schlechter haben.

Das uns viel Personal nach der Ausbildung verlässt bzw. Im allgemeinen fehlt ist der Bund aber oft selbst schuld.

Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: elagabalu am 17. Dezember 2016, 13:48 Uhr
 ;)
Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: knoepfle am 18. Dezember 2016, 10:36 Uhr
Guten Morgen zusammen,

erstmal vielen Dank für die vielen Antworten und die angeregte Diskussion zum Thema, die aber leider
völlig in die falsche Richtung läuft.

Wie kommen hier einige dazu mir vorzuwerfen bzw laut zu vermuten, dass ich vorab mit dem Gedanken spiele die Ausbildung abzubrechen,
zur BF wechseln zu wollen, nicht fair zu sein etc?

Ich wollte mich hier vorab informieren um genau NICHT die von euch beschriebenen Situation zu verursachen.

Natürlich fehlt euch die Hintergrundinformation zu meiner Person. Also ich bin kein 20 jähriger Schulabgänger der verzweifelt nach einer
Ausbildung sucht, oder zwanghaft Feuerwehrmann werden will.
Ich bin gelernter Maschinenschlosser, seit 13 Jahren hauptamtlicher Rettungsassisten und in Kürze"hoffentlich" Notfallsanitäter. Noch dazu seit 20 Jahren bei der FFW, was ich aber jetz mal hinten anstellen möchte. Soll ja ein Beruf und kein Hobby sein.

Ich denke es ist nur legitim, wenn ich mit dem Gedanken spiele mein bisher erlerntes zusammenzuführen und mit 37 Jahren evtl. noch die Chance auf eine Stelle als Beamter habe.

Ich weiß nicht wie es bei manchen von euch läuft, aber ich für meine Person informiere mich gern vorab wenn ich vorhabe etwas
grundlegend zu verändern!

Tut mir leid, aber ich verstehe beim besten Willlen diese kollektive gehetze und diese Vermutungen gegen mich nicht.

Wenns bei irgendjemanden von euch vielleicht bei der BF nich geklappt hat, oder er sich wie beschrieben "durchgebissen" hat
und jetzt unzufrieden ist, weil er sich vorab nicht richtig informiert hat, dann lasst das bitte nicht an mir und meiner offenen und ehrlichen Frage aus!!

Trotzdem vielen Dank und eine gute Zeit



I
Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: Alexander am 18. Dezember 2016, 11:08 Uhr
Ich denke es ist nur legitim, wenn ich mit dem Gedanken spiele mein bisher erlerntes zusammenzuführen und mit 37 Jahren evtl. noch die Chance auf eine Stelle als Beamter habe.

Dann mach dir aber auch Gedanken um deine Rente bzw Pension.
Wenn man nach derzeitigem Stand ausgeht hättest du maximal noch 25 Dienstjahre.
Pro Dienstjahr erreichst du ein Ruhegehalt von 1,79% bis zum max von 71,75% der Maximalversorgung nach 40 Dienstjahren.
Da der "normale" Rettungsdienst in der Regel nicht zum öffentlichen Dienst zählt sondern nur an diesen angelehnt ist.
Gehe mal nicht davon aus, daß hier etwaige ruhegehaltsfähige Dienstzeiten anerkannt werden, somit kommst du auf max 44,75% Pension.
Gleiches gilt für die Einordnung in die Erfahrungsstufen.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe dürftest du somit bis zur Pension max Stufe 6 erreichen.
Gehen wir mal davon aus, du kommst in die Besoldungsgruppe A9.
Dann wäre dies ein Grundgehalt von 3.228€ im Moment. Nun bekommst du davon 1.444,53€ Pension.
Davon zahlst du noch Steuern und die PKV für dich und eventuell deine Frau.
Schaffst du es nur noch bis in die Besoldungsgruppe A8 steht dir ein Grundgehalt von 2991€ zu, was einer Pension von 1338€ abzüglich eventuell Steuer und PKV führen würde.
Keine Ahnung wie hoch die PKV bei deinem Einstiegsalter und eventuellen Vorerkrankungen ist.
Aber rechne mal mit 250-300€.
Also bevor du dich zu diesem Schritt entschließen solltest würde ich mir genau ausrechnen lassen welche Zeiten wie anrechenbar sind und dies auch schriftlich geben lassen, genauso wie teuer dir die PKV kommt.
Das alles genau durchrechnen und dann überlegen.

Es werden sich nämlich demnächst einige Kollegen wundern die relativ spät verbeamtet wurden und mit rund 50% Pension dastehen bis die VBL und die gesetzliche Rente im gesetzlichen Renteneintrittsalter kommt.
Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: Ranger am 18. Dezember 2016, 11:11 Uhr
Dann muss ich mich bei dir entschuldigen knöpfle und sagen dass ich deinen ersten Beitrag falsch verstanden habe. Hatte sich für mich echt blöd angehört mit dem Ausbildung abbrechen. War aus der Situation heraus bisschen forsch von mir aber auch meine Meinung.
Das ich unzufrieden bin liegt nicht daran dass ich mich vorher zu wenig erkundet habe sondern weil es auf der jetzigen Wache einfach nicht das ist was ich mir unter dem Dienst vorstelle, mal ganz grob gesagt ohne ins Detail gehen zu wollen. Das konnte man einfach nicht vorhersehen. Hat sich erst so entwickelt.

Dann wünsche ich dir viel Erfolg auf dein weiteren Berufsweg.

Gruß Ranger



Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: knoepfle am 18. Dezember 2016, 11:31 Uhr
Nochmals Hallo zusammen,

jetzt geht das in die richtige Richtung :-)

@Alexander: Vielen Dank für den  äußerst ausführlichen und wichtigen Hinweis unddie Informationenn zur Rente, PK etc.
Ja, das gilt es natürlich zu bedenken... Sowas verdrängt man ja mal gern....;-)

@Ranger: du brauchst dich nicht entschuldigen, ich hätte mich besser vorstellen müssen, Fehler lag schon auch bei mir.

Danke euch!!

Viele Grüße

Knoepfle




Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: Martin am 18. Dezember 2016, 12:04 Uhr
@knoepfle

Nur mal so, hier wirft keiner etwas einem vor oder unterstellt einer was. Hier wird manchmal auch Klartext gesprochen.

Das ist nun manchmal so wenn man von dem jenigen nichts weiß der hier etwas wissen will, ich sage immer - hab gerade meine Glaskugel nicht zur Hand.
Wie du schon bemerkst, hier wird auch geholfen. Ein ganz wichtiger Punkt ist das Geschriebene von "Alexander", das wissen die meisten nicht.

Die besondere Altersgrenze ist bei uns 62 Jahre und gesetztlich 67. Das bedeutet das du 5 Jahre finanziell überbrücken musst.

Mhh, ich kann mich aber schwach daran erinnern das mal ein Kollege sich schlau gemacht hatte und etwas gefunden hatte um die Versorgungslücke etwas zu schließen. So eine Art Ausgleichszahlung über die 5 Jahre, ich weiß leider gerade nicht mehr wo es steht. Es hattte aber nichts mit "BeamtVG § 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen" zu tun, wenn jemand das meint.

Allerdings ist der o.a. § auch sehr intressant.
Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: AllGeier am 18. Dezember 2016, 12:07 Uhr
Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, hast du dich noch nicht beworben? Du möchtest nun den Notfallsanltäter machen und dann bewerben. Das ist auch legitim. Würde ich auch so machen.
Dann wird  doch noch etwas Zeit ins Land gehen. Du musst dich im Auswahlverfahren mit wesentlich jüngeren messen müssen.
Ich will ganz offen sein...... überleg mal du wirst nach der Ausbildung fast 40 Jahre alt sein und stehst somit ca. 22 Jahre zu Verfügung. Im Gegensatz stehen Bewerber die 15 Jahre jünger sind!
Ich empfehle dir dich auf jeden Fall bei Berufsfeuerwehren, die RD fahren zu bewerben, da kannst du den Notfallsanitäter in den Ring werfen........
Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: knoepfle am 18. Dezember 2016, 16:59 Uhr
Richtig! Ich habe mich noch  nicht beworben, ich sammle nur Informationen.

Ich habe zwei Angebote im Rettungsdienst von anderen  Kreisverbänden und eines einer Werkfeuerwehr, die mich zur Brandschutzfachkraft weiterbilden würde.

Nun versuche ich eben abzuwegen ob ich bei meine jetzigen Arbeitgerber bleibe, oder ob es für mich noch
sinnvolle alternativen gibt.

Auf jeden Fall bin ich durch eure Antworten ein Stück schlauer.

Vielen Dank dafür!!





Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: lampuser am 18. Dezember 2016, 20:37 Uhr
Beschäftige dich tatsächlich, wie schon die Kollegen es zuvor angedeutet auch zuvor etwas mit dem Bundesbeamtengesetz, bzw. Beamtenrecht allgemein.
Das ist unser "Arbeitsvertrag". Wir selber haben keine Verträge oder sonstwas... Für alles gibt es Gesetze und Verordnungen,  mit denen sollte man sich zuvor beschäftigen und sich mit den Begrifflichkeiten beschäftigen.
Da du so spät anfängst, wird die PKV auch nicht gerade billig sein.
Zudem sind die Anwärterbezüge nicht gerade hoch und damit sich 1,5 Jahre durchzuschlagen ggf. mit Familie ist nicht einfach.
Überlege es dir also wirklich gut.

Zudem sind die Zeugnisse während der Ausbildung ohne den Abschluss der Laufbahnausbildung nichts wert, da sie von Außen nicht wirklich anerkannt sind.

Bei weiteren Fragen einfach hier melden.
Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: Nordlicht am 18. Dezember 2016, 22:27 Uhr
@ Martin
Ich habe lange gesucht bin aber fündig geworden:
Der § der das leben etwas leichter macht bei spät verbeamteten Personen mit Versorgunglücke ist § 14a BeamtenVG.
Bin selbst 36 und hab mir auch nicht über alle Eventualitäten gedanken gemacht...  Danke für den Gedankenanstoß.

Zum Auswahlverfahren: Ich habe das letzte durchlaufen und es ist nicht leicht gegen wesentlich jüngere anzutretten, aber machbar!!! Vorbereitung ist alles!
Ich war wirklich erschrocken wie wenig Biss manch jüngere an den Tag legen.
MfG Nordlicht
Titel: Antw: Kündigung während oder nach der Ausbildung
Beitrag von: Rainer am 18. Dezember 2016, 22:57 Uhr
Hallo, grundsätzlich wurde vergessen dass Du auch in deinem Alter einen Anspruch auf Mindestversorgung hast. Momentan ca. 1450€ oder so. Dazu kommt meines Wissens noch deine bisher erarbeitete gesetzliche Rente. Kommst Du über deine Maximalpension von 71,75% (genaue Zahl müsste ich nachschauen) der letzten, ruhegehaltsfähigen Besoldungsstufe, wird das einfach weniger ausbezahlt.

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Beamtenversorgung/beamtenversorgung_inhalt.html?nn=374166&notFirst=true&docId=375194

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Finanz_Leistungen/Renten/hinzuverdienst/hinzuverdienst_inhalt.html?nn=374166#doc373356bodyText8

Der Wechsel sollte also noch attraktiv für dich sein; gerade einen an Lebensjahren erfahreneren Kollegen hat der Dienstherr evtl länger als einen "wechselfreudigen Jungspund" ;-)

Gruß

Rainer
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