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Autor Thema: Y Führerschein + B 1 in Stetten  (Gelesen 11918 mal)

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  • Beitrag Starter
  • hubertkohnen

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    • Letzter Login :16. Mai 2012, 15:30 Uhr
    am: 08. April 2010, 18:15 Uhr
    Hallo zusammen,
    kann mir bite jemand (am Besten ganz schnell) aus eigener Erfahrung sagen, wie es sich mit dem Bundeswehrführerschein und der Grundausbildung B 1 in Stetten verhält?
    Okay, versuche mal ein paar Fragen zu stellen, damit es klar wird.
    Macht man zuerst den Bundeswehrführerschein und geht anschließend nach Stetten zum B 1 Grundlehrgang?
    Oder macht man den Bundeswehrführerschein NACH der B 1 Ausbildung in Stetten im Rahmen des Wachpraktikums?
    Muß man den Bundeswehrführerschein für die B 1 Gurndausbildung in Stetten unbedingt haben?
    Wird dort auch gefahren oder "wird man gefahren"? Sprich: Ausbilder sind "Maschinisten" und Lehrgangsteilnehmer sind Angriffs,- Wasser,- Schlauchtrupp?
    Mir wäre es wirklich sehr wichtig wenn jemand, der er weiß, möglichst schnell antworten würde.
    Gerne auch pm an hubertkohnen@aol.com
    Danke an alle
    Gruß
    Hubert
     



    Alexander

    Antwort #1 am: 08. April 2010, 18:28 Uhr
    Hoffe das ist schnell genug.
    Du machst dein Führerschein vor dem Grundlehrgang, du sollst ja auch als Maschinist ausgebildet werden.
    Der Führerschein ist zwingend vorgeschrieben.
    Fällst du zweimal durch die Führerscheinprüfung ist dein Vorbereitungsdienst beendet.
     


  • Beitrag Starter
  • hubertkohnen

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    • Beiträge: 12
    • Letzter Login :16. Mai 2012, 15:30 Uhr
    Antwort #2 am: 08. April 2010, 18:38 Uhr
    Hallo Alexander,
    Danke für die schnelle Antwort. Ja, es reicht, muß morgen früh entsprechend Bericht erstatten.
    Also ich nehme an, das Du auch in Stetten warst. Und nur mit dem zivilen BCE Schein wird man sicher kein Y Löschfahrzeug fahren dürfen, richtig ?
    Also gibt es ohne Y Führerschein keine Teilnahme am B 1 in Stetten :-((
    Danke noch mal, auch wenn es nicht die Antwort war, auf die ich gehofft habe.
    Gruß
    Hubert
     


    Alexander

    Antwort #3 am: 08. April 2010, 18:49 Uhr
    Nein, mit dem zivilen BCE darfst du kein Y LKW fahren.
    Hast du aber einen zivilen BCE kannst du rein theoretisch nicht durch den Y BCE durchfallen.
    Du mußt dann nur ein paar Fahrstunden nehmen und die militärischen Unterrichten mitmachen.
    Fahrbefehl ausfühlen etc.
    Hatte auch nen zivilen BCE vorher und mußt nur einen militärischen Fragebogen ausfüllen der 7 Fragen beinhaltete.
     



    Feuerrauch01

    Antwort #4 am: 09. April 2010, 13:16 Uhr
    Alexander schrieb:
    Zitat
    Nein, mit dem zivilen BCE darfst du kein Y LKW fahren.
    Hast du aber einen zivilen BCE kannst du rein theoretisch nicht durch den Y BCE durchfallen.
    Du mußt dann nur ein paar Fahrstunden nehmen und die militärischen Unterrichten mitmachen.
    Fahrbefehl ausfühlen etc.
    Hatte auch nen zivilen BCE vorher und mußt nur einen militärischen Fragebogen ausfüllen der 7 Fragen beinhaltete.


    Hallo,

    mir ging es genauso.. Von den gesamten Lehrgang konnt ich die Hälfte sehr locker angehen lassen, zu Prüfungsbeginn war ich einer der ersten der mit einem TGA 18.350 samt Anhänger 30 min durch die City fahren musste, eine A4 Seite mit Fragen aus dem Milbereich ausfüllen und tschöö Fahrschule. War ganz easy... Nicht einmal Rückwärts rangieren wurde uberprüft...

    Gruß
     


     

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