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Autor Thema: Anerkennung von Lehrgänge bei der Bw, Freiw. Fw bzw. den Landesfeuerwehrschulen?  (Gelesen 12331 mal)

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  • Martin

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    Entscheidungen über Verkürzung bzw. Anrechnungen für den Vorbereitungsdienstes werden von der zuständigen Dienstbehörde entschieden. Über Art und Umfang kann ich keine Auskunft geben.

    Siehe §3 und §9 in der “Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr”

    Siehe Laufbahnverordnung (LAP-mftDBwV); zu finden hier.
    Gruß Martin ;-)

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    Anerkennung der Ausbildung

    Begonnen von Feuerteufel

    Antworten: 3
    Aufrufe: 15247
    Letzter Beitrag 27. Juni 2016, 12:18 Uhr
    von SG

    bundeswehr-feuerwehr.de
    Bei der Website www.bundeswehr-feuerwehr.de handelt es sich um keine offizielle Website des Bundesministeriums der Verteidigung,
    sondern um ein auf privater Basis betriebenes Projekt!

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