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Autor Thema: Anerkennung der Ausbildung  (Gelesen 15247 mal)

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  • Feuerteufel

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    • Letzter Login :28. Juni 2016, 16:49 Uhr
    am: 26. Juni 2016, 15:27 Uhr
    Hallo,

    ich hätte mal eine Frage. Wie ist es mit der Anerkennung der Ausbildung bei komunalen Berufsfeuerwehr oder Freiwilligen Feuerwehren in NRW? Es geht jetzt nicht um wechsel gedanken sondern einfach nur um Unterschiede wie z.b. mit der Staffelführerausbildung wie wird das alles anerkannt und wo ist der unterschied zum Gruppenführer am Institut der Feuewehr?

    Danke schonmal im voraus ;)

    Gruß Feuerteufel
     



    Abraxsas

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    Antwort #1 am: 27. Juni 2016, 08:39 Uhr
    Moin...

    das kommt darauf an, zu Fw kann ich leider keine Aussage treffen. Bei Bf´s ist es meist sol das "nur" der B1 anerkannt wird, da die Bundeswehr auf Staffelebene prüft und nicht wie die meisten Kommunen auf Guppenebene... Ich hab aber auch schon gehört das welche auf B 3 ebene übernommen wurden, meistens dann eben als A8 besoldet... Ich denke der richtige Ansprechpartner ist da die geweile Kommune bzw. der Kreis.

    Gruß
    Tim
     
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    Rainer

    Antwort #2 am: 27. Juni 2016, 09:49 Uhr
    Bayern und Baden Württemberg erkennen voll an.

    Gruß

    Rainer
     
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    SG

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    Antwort #3 am: 27. Juni 2016, 12:18 Uhr
    Bereich FFW NRW, RP Köln, Kreis SU: Bei der Freiwilligen wird Dir die Ausbildung als FIII angerechnet, ggf. muss 1 -2 Stunden Rechtskunde (Landesfeuerwehrgesetz) noch nachgewiesen werden.

    Bereich BF: Aufgrund der Erfahrungen von drei, leider mittlerweile Ex-Kollegen, brauchst du im Bereich NRW zur Anerkennung des B III bei Kommunen noch den ABC II Lehrgang in Münster.

    Ansonsten auch ruhig mal in Münster bei der Schule nachfragen.

    Gruß
     
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