Glossary of terms used on this site
Es sind 24 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| LAP-mftDBwV |
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr |
| Loyalität |
Loyalität (von franz.: Treue) bezeichnet die innere Verbundenheit und deren Ausdruck im Verhalten gegenüber einer Person, Gruppe oder Gemeinschaft. Loyalität bedeutet, die Werte des anderen zu teilen und zu vertreten bzw. diese auch dann zu vertreten, wenn man sie nicht vollumfänglich teilt. Loyalität ist immer freiwillig. Loyalität zeigt sich sowohl im Verhalten gegenüber demjenigen, dem man loyal verbunden ist, als auch Dritten gegenüber. |
| mftDBwV |
mittlerer feuerwehrtechnische Dienst in der Bundeswehr |
| Rüstungsbereich |
Der Rüstungsbereich ist neben der Territorialen Wehrverwaltung ein Teil der Bundeswehrverwaltung gem. Artikel 87b Grundgesetz und damit einer der zivilen Organisationsbereiche der Bundeswehr. |
| Streaming Media |
Streaming Media ist der Oberbegriff für Streaming Audio und Streaming Video (auch bekannt als Web-Radio und Web-TV) und bezeichnet aus einem Rechnernetz empfangene und gleichzeitig wiedergegebene Audio- und Videodaten. Den Vorgang der Datenübertragung selbst nennt man Streaming, und gestreamte Programme werden als Livestream bezeichnet. |
| Territoriale Wehrverwaltung |
Die Territoriale Wehrverwaltung (TerrWV) ist neben dem Rüstungsbereich ein Teil der Bundeswehrverwaltung gem. Artikel 87b Grundgesetz und damit einer der zivilen Organisationsbereiche der Bundeswehr. |
| TerrWV |
Die Territoriale Wehrverwaltung (TerrWV) ist neben dem Rüstungsbereich ein Teil der Bundeswehrverwaltung gem. Artikel 87b Grundgesetz und damit einer der zivilen Organisationsbereiche der Bundeswehr. |
| WBV |
Die Wehrbereichsverwaltungen (WBV) sind, als dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnete Mittelbehörden der territorialen Wehrverwaltung, innerhalb ihres Bereiches für alle Verwaltungsaufgaben zuständig, soweit nicht Sonderbehörden für bestimmte Aufgaben geschaffen sind. |
| Wehrbereichsverwaltung |
Die Wehrbereichsverwaltungen (WBV) sind, als dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnete Mittelbehörden der territorialen Wehrverwaltung, innerhalb ihres Bereiches für alle Verwaltungsaufgaben zuständig, soweit nicht Sonderbehörden für bestimmte Aufgaben geschaffen sind. |