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Begriff Definition
Beamtin/Beamter

Staatsrechtlich ist ein Beamter eine von einem Dienstherrn in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufene Person. Die Beamten im staatsrechtlichen Sinne bilden gemeinsam mit den (ehemals als Angestellte und Arbeiter bezeichneten) Beschäftigten, Soldaten und Richtern den öffentlichen Dienst.

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