Glossary of terms used on this site
Es sind 24 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Beamtin/Beamter |
Staatsrechtlich ist ein Beamter eine von einem Dienstherrn in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufene Person. Die Beamten im staatsrechtlichen Sinne bilden gemeinsam mit den (ehemals als Angestellte und Arbeiter bezeichneten) Beschäftigten, Soldaten und Richtern den öffentlichen Dienst. |
| Beihilfe |
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die Beihilfe ist Teil der Alimentation und damit der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. |
| Bundesverwaltungsamt |
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern mit Hauptsitz in Köln und verschiedenen Außenstellen |
| Bundeswehr-Dienstleistungszentrum |
Ein Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) ist eine Ortsbehörde (untere Bundesbehörde) der Territorialen Wehrverwaltung der Bundeswehr und als solche einer Wehrbereichsverwaltung (Mittelbehörde) nachgeordnet. Das BwDLZ gehört damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die derzeit 59 BwDLZ bilden ein flächendeckendes Netz in der Bundesrepublik. Bis Ende 2006 hießen diese Behörden "Standortverwaltungen". |
| BwDLZ |
Ein Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) ist eine Ortsbehörde (untere Bundesbehörde) der Territorialen Wehrverwaltung der Bundeswehr und als solche einer Wehrbereichsverwaltung (Mittelbehörde) nachgeordnet. Das BwDLZ gehört damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die derzeit 59 BwDLZ bilden ein flächendeckendes Netz in der Bundesrepublik. Bis Ende 2006 hießen diese Behörden "Standortverwaltungen". |
| BwF |
Bundeswehr-Feuerwehr |