Wie ist das mit der Beihilfe / Krankenversicherung für Beamte?
- Letzte Bearbeitung:
- Mittwoch, 30. März 2011
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Antwort
Beamtinnen und Beamte sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Sie haben Anspruch auf Beihilfen für Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflegesfällen. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung besteht nicht, ist aber zur Absicherung der über den Beihilfeanspruch hinausgehenden Restkosten (Beihilfeanspruch 50 % bis 80 %) empfehlenswert.
Für die Beantragung von
Beihilfe gibt es entsprechende elektronische Formulare und Merkblätter bei der
Territoriale Wehrverwaltung (
TerrWV),
Dort findet ihr zwei *.doc Dateien für "Anträge Inland"
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Einen Antrag "Beihilfeformular mehrseitig" für Beschäftigte bei der Bundeswehr, dieses Formular benutzen wenn ihr erstmalig einen Antrag stellt oder bei Änderungen in den persönlichen Verhältnissen denn sind durchgängig wieder vollständige Angaben notwendig! Hier werden Grunddaten abgefragt die für die Beihilfe (Festsetzungsstelle) notwendig sind.
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"Antrag auf Beihilfe - Kurzantrag" für Beschäftige bei der Bundeswehr, dieser Antrag ist nur zu verwenden, wenn sich keine Änderungen gegenüber der letzten Antragsstellung mit dem "Beihilfeantrag mehrseitig" bei den Fragen 1 - 9 ergeben haben und die Fragen 10 - 17 nicht zutreffen. (Bei Arztrechnungen für die Ehefrau ist der "Beihilfeantrag mehrseitig" zu verwenden.
hier der externe Link zur TerrWV -> Aktuelle Formulare und Merkblätter zur Beihilfe
Die Bundesbeihilfeverordnung regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen der Bundesbeamten.
Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) -> http://bundesrecht.juris.de/bbhv/index.html
Einige Beispiele wie die prozentuale Verteilung zur Beihilfe vs. Krankenversicherung (
KV) ist; (Prozentangaben beziehen sich hier auf die Kostenerstattung):
- Beamter ledig, ohne Kinder -> 50% Beihilfe berechtigt und Restversicherung auch bei 50% einer priv Krankenversicherung (KV) bedeutet das du die Arztkosten bei der Beihilfe zu 50% erstattet bekommst und die anderen 50% über deine priv KV zurück bekommst.
- Beamter verheiratet, ohne Kind(er), -> 50 % Beihilfe für Mann. Frau 70%, der Rest ist entsprechend über priv KV abgedeckt.
- Beamter verheiratet, 1 Kind -> 50 % Beihilfe für Mann. Frau 70% und für das Kind 80%, der Rest ist entsprechend über priv KV abgedeckt.
- Beamter verheiratet, 2 Kinder oder mehr -> 70 % Beihilfe für Mann u. Frau und für die Kinder 80%, der Rest ist entsprechend über priv KV abgedeckt.
- Sind beide Elternteile nach der Bundesbeihilfeverordnung beihilfeberechtigt, kann nur ein Elternteil den Bemessungssatz von 70 % erhalten. Der Bemessungssatz wird bei dem Beihilfeberechtigten erhöht, der die familienbezogenen Besoldungsbestandteile für mehr als ein Kind tatsächlich bezieht. Dies gilt für alle Aufwendungen der Kinder, für die nach dem 13. August 2009 Beihilfe gewährt wird.
Im Regelfall soll man laut der Beihilfestelle (übrigens geht das über die
Wehrbereichsverwaltung, dort Festsetzungsstelle) ab einem Arztkosten Betrag von 200 € den Antrag einreichen. Ausnahme: Wird innerhalb von zehn Monaten diese Summe nicht überschritten, kann Beihilfe beantragt werden, wenn die Aufwendungen mehr als 15 € betragen. Bitte beachtet die einjährige Antragsfrist. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen (Datum der Rechnung / Apothekenabgabestempel) bei der zuständigen Beihilfestelle eingegangen sein.
Ein kleiner Hinweis sei mir noch gestattet, ich kenne Beamte die sich zu 100% freiwillig bei einer gesetzlichen KV z.B. AOK versichert haben, ja das geht auch.....? Beiragssatz wird denn vom Brutto berechnet. Ich persönlich rate hiervon dringlichst aus zwei Gründen ab.
- viel zu hohe Beitragssätze
- Wir leben in einer zwei Klassengesellschaft was die KV angeht und private KV ist so wie ich finde vorzuziehen, bessere Leistungen!
Bleibt noch die Frage wo ist es am günstigsten?
Hier mußt du dir Angebote einholen, ich perönlich kann nur sagen das die HUK Coburg mich bislang nie im Stich gelassen hat und eigentlich durchweg gute Kritiken bekommt. Viele meiner Kol. sind auch dort.
Der Beitrag der KV hängt von deinem sozialen Stand ab:
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Alter
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ledig o. verh.
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Kinder ja / nein
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Gesundheitliche Risiken die man evtl. hat -> der sogenannte Risikozuschlag